3.6.2 Beeinträchtigung des Landschaftsbildes
Die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ergibt sich im Zuge einer Umsetzung des FNP auf der konkreten Projektebene in Form der Errichtung von WEA. Hierfür ist die visuelle Beeinträchtigung des Landschaftsbildes im Umkreises entsprechend der Hinweise zur Eingriffsbewertung und Kompensationsplanung für Windkraftanlagen, Antennenträger und vergleichbare Vertikalstrukturen des LUNG (2006) rechnerisch zu ermitteln. Die Kompensation der Landschaftsbildbeeinträchtigung hat anteilig in Realkompensation zu erfolgen, welche im Idealfall innerhalb des 11 km-Umkreises zu realisieren ist. Angesichts der überwiegend agrarischen Nutzung des Umlandes erscheint eine anteilige Realkompensation vor Ort umsetzbar. Zudem kann die Kompensation ergänzend über die Einzahlung auf Ökopunktekonnten innerhalb der betroffenen Landschaftszone Vorpommersches Flachland erfolgen.