3.10 Zusammenfassung
Die Gemeinde Görmin hat zur Darstellung einer Konzentrationszone zur Nutzung von Windenergie die Aufstellung eines Sachlichen Teilflächennutzungsplans beschlossen. Im Zuge dessen ist im Rahmen einer Umweltprüfung zu ermitteln, inwieweit die Planung geeignet ist, umwelterhebliche Wirkungen vorzubereiten oder zu entfalten. Die Konzentrationsfläche beinhaltet Flächen, welche von der Raumordnung als geplante Eignungsgebiete zur Windenergienutzung ausgewiesen worden sind.
Auf der Ebene der sachlichen Teilflächennutzungsplanung ergeben sich keine Hinweise auf umweltrelevante Wirkungen, denen nicht grundsätzlich auf Genehmigungsebene mit Maßnahmen entgegengewirkt (Vermeidung) oder kompensierend begegnet werden kann. Insofern ergeben sich nach aktuellem Kenntnisstand keine Hinweise, die gegen eine Nutzung der Fläche zur Gewinnung von Windenergie sprechen.
Gemeinde Görmin,
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Bürgermeister Redwanz