6.3. Überbaubare Fläche
Die Baugrenzen werden an das neue Planvorhaben, welches im Vorhaben und Erschließungsplan dargestellt ist, angepasst.
Die Baugrenzen werden an das neue Planvorhaben, welches im Vorhaben und Erschließungsplan dargestellt ist, angepasst.
Im SO Hotel bleibt die abweichende Bauweise weiterhin festgesetzt.
Innerhalb des Sondergebietes Hotel ist eine abweichende Bauweise zulässig. Die Abweichung von der offenen Bauweise besteht in der Zulässigkeit von Gebäudelängen und -Verkettungen über 50 m bis max. 150 m.
Die Privatstraßen werden an das aktuelle Planvorhaben angepasst. Die Stellplätze werden neu angeordnet.