Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 6 *Wohnen im Obstgarten* Roggentin

Begründung

4. Gesetzliche Grundlagen des Bauleitplanes

  • Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394)
  • Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176) geändert
  • Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057)
  • Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern (LEP-LVO M-V vom 27. Mai 2016)
  • Regionales Raumentwicklungsprogramm Mittleres Mecklenburg/Rostock (RREP MMR- LVO M-V vom 22. August 2011)

4.1. Ziele der Raumordnung

Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern (LEP MV 2016)

Auszug aus der Karte des Landesraumentwicklungsprogramms M-V, bearbeitet ign PartG-mbB

Roggentin ist im Landesraumentwicklungsprogramm dem Stadt-Umland-Raum zugewiesen. Für Roggentin besteht eine enge Verflechtung zur Kernstadt als Gewerbe- und Wohnungsbaustandort mit suburbanem Charakter.

Regionales Raumentwicklungsprogramm Mittleres Mecklenburg/ Rostock

Im Regionalen Raumentwicklungsprogramm Mittleres Mecklenburg/ Rostock (RREP MM/R) sind die Ziele der Raumordnung und Landesplanung enthalten.

Die Gemeinde Roggentin erfüllt die Kriterien zur Einstufung als Stadt-Umland-Raum in Bezug auf das Oberzentrum Rostock.

„Die Sicherung der gemeindlichen Wohnbauentwicklung erfolgt über die Festsetzung eines Entwicklungskontingents „Grundbedarf“ für alle Umland-Gemeinden des SUR Rostock. Entsprechend der Ersten Fortschreibung des SUR-Entwicklungsrahmens vom Juni 2018 im Kapitel Wohnentwicklung kann die Gemeinde Roggentin im Zeitraum 01/2017 bis 12/2025 sowohl im Entwicklungskontingent „Grundbedarf“ und als auch im Kontingent „Privilegierung“ Wohnungsbauflächen für insgesamt 87 WE entwickeln.

Es ist davon auszugehen, dass die Gemeinde Roggentin vor allem aufgrund ihrer Infrastrukturausstattung und Bedeutung als Gewerbestandort (Arbeitsplatzdichte 2019: 1.082 SV-Arbeitsplätze je 1.000 Einwohner1) auch weiterhin ein überörtlich bedeutsamer Wohnstandort im SUR bleiben wird.

4.2. Flächennutzungsplan

Die Gemeinde Roggentin hat am 16. September 2022 die Genehmigung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes im Mitteilungsblatt des Amtes Carbäk bekannt gemacht. Mit dieser nunmehr rechtswirksamen Flächennutzungsplanänderung wurde die Fläche des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 6 * Wohnen im Obstgarten* als Wohnbaufläche ausgewiesen. Der Bebauungsplan ist somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.