Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 6 *Wohnen im Obstgarten* Roggentin

Begründung

8. Auswirkungen des Bebauungsplanes

8.1. Erschließung

Durch die Aufstellung der Satzung können weitere Baugrundstücke im Ortsteil für den Eigenbedarf angeboten werden. Die sich hieraus ergebende geringfügige Erhöhung der Verkehrsmenge hat keine relevanten Auswirkungen auf den Verkehr. Die bestehenden Straßen sind bedarfsgerecht ausgebaut.

Der Satzungsbereich wird von der Dorfstraße aus über eine Stichstraße erschlossen. Die Stichstraße erschließt bereits die Wohngrundstücke 219/14 und 219/13 sowie die Kleingärten im Bestand und wird ausgebaut und verlängert. Die Verkehrsfläche bleibt privat und soll als Mischverkehrsfläche für die Anwohner genutzt werden. Der PKW- Verkehr sowie der Fußgängerverkehr sind durch die Anbindung von lediglich 6-8 Grundstücken als sehr gering einzustufen. Aufgrund der zur Verfügung stehenden Breite des vorderen Abschnitts von maximal 3,5 m ist ein Begegnungsverkehr nicht möglich bzw. unter Nutzung angrenzende Grünflächen. Hier ist eine gegenseitige Rücksichtnahme geboten. Durch die geringe Länge von ca. 45 m und durch die geringe Anzahl der zu erschließenden Grundstücke, ist die Ausführung der Erschließungsstraße in der Breite vertretbar. Eine Beschilderung ist mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde abzustimmen.

Öffentlicher Personennahverkehr

Die Gemeinde Roggentin liegt an der Siedlungsachse Rostock-Tessin und zeichnet sich durch eine günstige Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr aus, stündlich verkehrende Regionalexpresslinie zwischen Tessin und Wismar. Diese bietet sowohl eine schnelle und direkte Verbindung in das benachbarte Oberzentrum Rostock als auch die Verknüpfungsmöglichkeiten zum Regional- und Fernverkehr. Die kleinteilige Erschließung zwischen den Ortsteilen sowie in das Umland und nach Rostock wird durch verschiedene Regionalbuslinien gewährleistet.

8.3. Brandschutz

Die Gemeinde Roggentin verfügt über eine anforderungsgerecht ausgestattete Freiwillige Feuerwehr. Als Einrichtungen für die unabhängige Löschwasserversorgung kommen in Frage: unterirdische Löschwasserbehälter, Löschwasserteiche, Löschwasserbrunnen oder das Trinkwassernetz (Unterflurhydranten oder Überflurhydranten). Die Gewährleistung des Brandschutzes ist durch den Vorhabenträger sicherzustellen. Entsprechende Regelungen werden im städtebaulichen Vertrag getroffen.