Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 5 *Wohngebiet Am Berge 2. BA* Lalendorf

Begründung

9.4. Baum-, Wald- und Alleenschutz

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 5 befinden sich keine Waldflächen im Sinne des Landeswaldgesetzes Mecklenburg-Vorpommern. Waldrechtliche Belange sind daher von der Planung nicht betroffen. Alleen oder gesetzlich geschützte Baumreihen sind innerhalb des Plangebietes ebenfalls nicht vorhanden. Im Bereich der nordöstlich gelegenen Geländesenke befinden sich einzelne ältere Weiden sowie weitere Gehölzstrukturen. Im Zuge der naturnahen Entwicklung dieser Fläche als Regenrückhaltebecken mit ergänzender Funktion zur Löschwasserbereitstellung können Eingriffe in den vorhandenen Gehölzbestand erforderlich werden. Dabei sind die Belange des gesetzlichen Baumschutzes zu berücksichtigen. Sofern geschützte Bäume betroffen sind, sind notwendige Fällungen mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Rostock abzustimmen. Die Genehmigung sowie gegebenenfalls erforderliche Kompensationsmaßnahmen richten sich nach den einschlägigen naturschutzrechtlichen Vorschriften und dem Baumschutzkompensationserlass Mecklenburg-Vorpommern. Die konkrete Erforderlichkeit von Gehölzentnahmen sowie der Umfang möglicher Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden im Rahmen der Ausführungsplanung für die Entwicklung der Senke und des Regenrückhaltebeckens ermittelt. Artenschutzrechtliche Anforderungen bleiben hiervon unberührt und sind ergänzend zu beachten.

9.5. Klima

Gemäß § 1 Abs. 5 BauGB sollen Bauleitpläne dazu beitragen, den Erfordernissen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung Rechnung zu tragen. Hierzu gehören insbesondere die Vermeidung und Verringerung klimawirksamer Emissionen, der sparsame Umgang mit Grund und Boden sowie die Berücksichtigung lokalklimatischer Funktionen und Anpassungserfordernisse an die Folgen des Klimawandels. Das Plangebiet befindet sich am westlichen Siedlungsrand des Ortsteils Lalendorf und schließt unmittelbar an bestehende Wohnbauflächen an. Es handelt sich überwiegend um intensiv landwirtschaftlich genutzte Ackerflächen ohne besondere Bedeutung für das regionale Klima oder überörtliche Kaltluftentstehungs- und Kaltluftleitbahnen. Aufgrund der vergleichsweise geringen Größe des Plangebietes von rund 2,42 ha sind keine relevanten Auswirkungen auf das regionale Klima zu erwarten. Während der Bauphase können vorübergehend Beeinträchtigungen der Luftqualität durch Staubentwicklung sowie Emissionen aus Baumaschinen und Baustellenverkehr auftreten. Diese Wirkungen sind zeitlich begrenzt und beschränken sich auf die Dauer der Bauarbeiten. Mit der Umsetzung der Planung werden bislang unbebaute Flächen teilweise versiegelt und einer Wohnnutzung zugeführt. Dadurch können sich die lokalklimatischen Verhältnisse gegenüber dem bisherigen Zustand geringfügig verändern. Insbesondere ist im Bereich der versiegelten und bebauten Flächen mit einer stärkeren Erwärmung der Oberflächen sowie einer verminderten Verdunstungsleistung zu rechnen. Aufgrund der geplanten offenen Bebauungsstruktur, der vergleichsweise geringen Bebauungsdichte sowie der hohen Anteile privater Gartenflächen sind jedoch keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf das Mikroklima zu erwarten. Zur Minderung klimatischer Auswirkungen und zur Anpassung an steigende Temperaturen werden im Bebauungsplan umfangreiche Begrünungsmaßnahmen festgesetzt. Hierzu zählen die Anpflanzung von Straßenbäumen, die Pflanzung standortgerechter Laub- und Obstbäume auf den Baugrundstücken sowie die Anlage von Heckenstrukturen am westlichen Gebietsrand. Diese Grünstrukturen tragen zur Verschattung, Verdunstungskühlung, Luftfilterung sowie zur Verbesserung des lokalen Kleinklimas bei. Darüber hinaus wirken sie sich positiv auf die Biodiversität und die Einbindung des Wohngebietes in die umgebende Landschaft aus. Die vorgesehene naturnahe Gestaltung des Regenrückhaltebeckens unterstützt zusätzlich die Rückhaltung von Niederschlagswasser und stärkt die Anpassungsfähigkeit des Gebietes anzunehmende Starkregenereignisse. Gleichzeitig werden durch die offene Gestaltung und Begrünung des Gebietes die Voraussetzungen für eine ausreichende Durchlüftung und Verdunstung geschaffen.

Insgesamt sind durch die Planung keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf das Klima oder die lufthygienischen Verhältnisse zu erwarten. Den Belangen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung wird durch die festgesetzten Grün- und Pflanzmaßnahmen sowie die naturnahe Niederschlagswasserbewirtschaftung angemessen Rechnung getragen.

10. Durchführung der Maßnahme

Die Grundstücke befinden sich im Eigentum der Gemeinde Lalendorf und zum geringen Teil in Privateigentum. Die Erschließungsstraße und der Fußweg/ Feuerwehrzufahrt werden öffentlich gewidmet. Die Versorgungsfläche für Löschwasser und die öffentlichen Grünflächen bleiben im Gemeindeeigentum. Die Wohngrundstücke werden an private Eigentümer veräußert. Die festgesetzten Maßnahmen auf den entsprechenden Flächen werden durch die Flächeneigentümer durchgeführt.

Lalendorf, den

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Bürgermeister K.H. Stiewe

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