Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 16.So.197 für das Sondergebiet „Küstenmühle“

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.6.3. Schmutzwasserableitung

Die Ableitung des Schmutzwassers erfolgt über vorhandene Anlagen, deren Lage und Kapazität nicht klar ist. Für die geplanten Nutzungen ist u.U. eine Erweiterung erforderlich.

Die Nordwasser GmbH bestätigt in ihrer Stellungnahme vom 04.07.2019, dass die vorhandenen baulichen Anlagen an das öffentliche Schmutzwassernetz angeschlossen sind und weitere Anschlüsse möglich sind. In der Stellungnahme wird darauf hingewiesen, dass genaue Aussagen zu Schmutzwassermengen erst getroffen werden können, wenn bekannt ist, welche Arten von Gewerbe sich ansiedeln werden. Das wird dann Inhalt der Anschlussgenehmigungen sein.

In der Erschließungsplanung hat eine Abstimmung mit WWAV und Nordwasser GmbH zu erfolgen.

3.6.4. Niederschlagswasserableitung

Im Plangebiet sind keine öffentlichen Anlagen der Niederschlagswasserableitung vorhanden.

In der frühzeitigen Behördenbeteiligung wurde um Auskunft über mögliche Kapazitäten zur Ableitung des Niederschlagswassers gebeten. In der Stellungnahme der Nordwasser GmbH vom 04.07.2019 wird auf den Vorrang der Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers auf dem Grundstück gemäß § 55 Wasserhaushaltsgesetz M-V verwiesen und eine dezentrale Regenwasserbewirtschaftung auf dem Grundstück für möglich gehalten. Genannt werden folgende naturnahe und technische Möglichkeiten:

  • Retentions- und Gründächer
  • Regenwasserspeicherung
  • Entsiegelung bzw. Nutzung von wasserdurchlässigen Belägen (z.B. Rasengittersteine, Fugenpflaster)
  • Mulden- und Flächenversickerung, Schacht- und Rigolenversickerung
  • kombinierte Versickerungssysteme (z.B. Mulden-Rigolen)
  • künstliche Wasserflächen (z.B. Teiche oder wasserführende Gräben)

In der Stellungnahme heißt es weiter, dass bei einer unvermeidbaren Einleitung in die Kanalisation oder direkt in ein Gewässer die Einleitmenge zu drosseln ist. Der nächstgelegene öffentliche Niederschlagswassersammler (DN500) liegt ca. 300 m nördlich vom Plangebiet in der Goorstorfer Straße.

Der WWAV weist in seiner Stellungnahme vom 26.06.2019 ebenfalls darauf hin, dass vorrangig Maßnahmen zur Versickerung innerhalb des Pangebiets vorzusehen sind. Sollte die Versickerungsleistung nicht ausreichen und auch nicht durch geeignete Maßnahmen gesteigert werden können, ist u.U. ein Anschluss an den vorhandenen Niederschlagswassersammler in der Goorstorfer Straße möglich. In der Stellungnahme wird aber betont, dass auf Grund der hohen Auslastung des Bestandssystems eine Retention im Plangebiet erforderlich ist.

Aus der Stellungnahme des WBV Untere Warnow-Küste vom 24.06.2019 geht hervor, dass sich im Nordwesten des Plangebiets das Gewässer II. Ordnung Nr. 13/3/3 befindet. Es verläuft parallel zur Zufahrt teilweise verrohrt, teilweise als offener Graben und leitet überschüssiges Oberflächenwasser der anliegenden Ackerflächen ab. Der Zustand des Gewässerabschnitts im Plangebiet ist schlecht, eine Erneuerung bzw. ein Ausbau sollten im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan erfolgen. Aus dem Bereich der Küstenmühle gibt es alte Rohrleitungszuflüsse, deren Dimension und Herkunft aber nicht bekannt sind und in der weiteren Planung ermittelt werden sollten, ebenso wie die zu erwartenden Ableitmengen von Niederschlagswasser.

In der Planzeichnung ist das Gewässer am nordwestlichen Rand mit der von Bebauung freizuhaltenden 10 m breiten Trasse dargestellt.

Ermittlung der Ableitmenge von Niederschlagswasser:

Im Bestand sind bereits Gebäude und versiegelte Flächen vorhanden. Die geplante Erweiterung der baulichen Nutzungen führt zu einer im Vergleich zum Bestand höheren Versiegelung des Bodens. In der Tabelle 1 wird der Istzustand mit der Planung verglichen:

Gebietversiegelte Fläche Bestand (ca.) in m2Einzugsfläche Planung AE in m2Versiegelungsgradversiegelte Fläche Planung AU in m2Differenz Bestand/ Planung in m2
Baugebiet 1 (GE)491.9510,81.561+ 1.512
Baugebiet 2 (SOGK)2.5236.6130,74.629+ 2.106
Baugebiet 3 (SOiW)1.4123.6250,62.175+ 763
Verkehrsfläche (öffentlich)2252841,0284+ 59
Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung (Nr.2, Parkplatz, privat)Fahrgassen1.6611.6611,01.6610
Stellplätze (versickerungsfähig)1.603 x 0,6 = 9621.6030,69620
Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung (verkehrsberuhigte Mischverkehrsfläche Nr.1, privat)5137001,0700+ 187
Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung (verkehrsberuhigte Mischverkehrsfläche Nr.3, privat)912281,0228+ 137
sonstige Wegeflächen in Grünflächen2122121,02120
Summe7.64812.412+ 4.764
Tab.1 Versiegelung von Flächen im Plangebiet

In einer hydraulischen Vorbemessung4 wurde für das Plangebiet in Abhängigkeit von Regendauer und jährlicher Häufigkeit nach KOSTRA-DWD5 eine zu berücksichtigende Bemessungsregenspende von rd(n) = 165,55 l/sha angesetzt.

Die Gesamtabflussmenge (AAbfluss) ergibt sich aus nachfolgender Gleichung:

AAbfluss= rd(n) AU,Gesamt

Bestand: AAbfluss/Bestand = 165,55 l/sha 0,765 ha = 127 l/s

Planung: AAbfluss/Planung = 165,55 l/sha 1,241 ha = 205 l/s

Demnach kann im Bestand von einer Gesamtabflussmenge von 127 l/s ausgegangen werden. Mit der Planung erhöht sich dieser Wert um 78 l/s auf ca. 205 l/s.

Die Rammkernsondierung, die am 19.11.2019 durchgeführt wurde, ergab, dass im oberen Bodenhorizont stark schluffiger Feinsand vorherrscht, der in den tieferen Schichten von Geschiebelehmmergel unterlagert ist. Eine Versickerung ist auf Grund dieser Bodenbeschaffenheit nur sehr begrenzt möglich. Öffentliche Anlagen der Niederschlagswasserableitung sind im Plangebiet nicht vorhanden. Für die aus der Planung resultierende zusätzlich zu erwartende Abflussmenge von 78 l/s müssen Retentionsmöglichkeiten geschaffen werden.

Vorgesehen ist, eine etwas tiefer liegende Fläche des Flurstücks 57/8, Flur 1, Flurbezirk VI, östlich zwischen Plangeltungsbereich und Hinrichsdorfer Straße gelegen, als Retentionsfläche zu nutzen. Eine Vorabstimmung mit dem Wasser- und Bodenverband Untere Warnow-Küste ist dazu bereits erfolgt.

Die vom Amt für Umwelt- und Klimaschutz in der Stellungnahme vom 28.06.2019 angesprochene Senke mit mittlerer hydrologischer Gefährdung, in die der nördliche Teil des eingeschränkten Gewerbegebiets (GEe) ragt, wird mit der textlichen Festsetzung 1.5, die eine Anhebung des Geländeniveaus auf bis zu 14,0 m über NHN für zulässig erklärt, berücksichtigt.

3.6.5. Elektroenergieversorgung

Die Elektroenergieversorgung im Plangebiet ist für die vorhandenen Nutzungen sichergestellt. Das wird in der Stellungnahme der Stadtwerke AG vom 26.06.2019 bestätigt. In der Stellungnahme heißt es weiter, dass für die Versorgung kommender Leistungserhöhungen eine Trafostation und eine neue 20kV-Leitung erforderlich sind. Die künftige 20kV-Kabeltrasse sollte parallel zur jetzigen Niederspannungskabeltrasse in der Straße Neu Hinrichsdorf eingeordnet werden.

Der Standort für die Trafostation wird symbolisch in der Nähe des Wendehammers am Ende der Straße Neu Hinrichsdorf festgesetzt. Von dort kann die Unterverteilung zu den verschiedenen Abnehmern im Plangeltungsbereich erfolgen. Für die Trafostation mit der Umpflasterung wird eine Fläche von ca. 4x6 m benötigt. Auf die Festsetzung einer Versorgungsfläche wird verzichtet, um der späteren Erschließungsplanung ausreichend Flexibilität zu lassen.

Die Kosten für die neue 20kV-Leitung und die Trafo-Station werden vom Versorger übernommen. Die Kosten für die Unterverteilung sind vom Abnehmer zu tragen.