Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 16.So.197 für das Sondergebiet „Küstenmühle“

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.1.6. Umfang des Bedarfs an Grund und Boden

Der Geltungsbereich mit einer Größe von 3,9 ha umfasst ein bereits in Nutzung befindliches Gebiet. Die GRZ der Teilflächen orientieren sich an der Baunutzungsverordnung (BauNVO) für die jeweilige Art der baulichen Nutzung. Die GRZ reichen von 0,6 bis 0,8 ohne die Zulässigkeit von Überschreitungen. Der Wert bestimmt wieviel Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche überbaut werden darf.

Die Flächenbilanz ist Kap. 5 zu entnehmen.

4.1.7. Darstellung der Ziele des Natur- und Umweltschutzes

Landesraumentwicklungsprogramm (LEP 2016)

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock wird im Landesraumentwicklungsprogramm (LEP M-V) (MEIL 2016) neben Schwerin, Neubrandenburg und Stralsund/Greifswald als Oberzentrum genannt. Oberzentren sollen neben Einrichtungen der Grundversorgung für die Bevölkerung ihrer Nah- und Oberbereiche auch bedarfsgerecht Einrichtungen des spezialisierten höheren Bedarfs vorhalten. Neben Hochschulen, Forschungseinrichtungen, großen Krankenhäusern und einer umfassenden fachärztlichen Versorgung zählen dazu auch spezielle soziale Einrichtungen.

Regionales Raumentwicklungsprogramm Mittleres Mecklenburg/Rostock – RREP MM/R

Das Regionale Raumentwicklungsprogramm für die Region Mittleres Mecklenburg/Rostock (Regionaler Planungsverband Rostock 2011) konkretisiert die Festlegungen des Landesraumentwicklungsprogramms unter Berücksichtigung der regionalen Erfordernisse und Potenziale.

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist mit der größten Bevölkerungs- und Wirtschaftsdichte im Bundesland wirtschaftlicher, wissenschaftlicher und kultureller Kern der Planungsregion Mittleres Mecklenburg/Rostock, deren Impulse auf Mecklenburg-Vorpommern ausstrahlen. In der Grundkarte des RREP sind keine besonderen Ziele des Umweltschutzes für den Tourismus orientierten Bereich Rostocks vorgesehen (s. Abb. 4).

Abb.4

Auszug RREP MM/R

(https://www.planungsverband-rostock.de/fileadmin/user_upload/pdf/regionalplan_2011/Grundkarte_RREP_MM/R_2011.pdf)

Gutachtlicher Landschaftsrahmenplan (GLRP MM/R)

Im Gutachtlichen Landschaftsrahmenplan für die Planungsregion sind keine konkreten Aussagen zum Geltungsbereich getroffen.

Landschaftsplan

Im Landschaftsplan ist für das Plangebiet dem wirksamen Flächennutzungsplan entsprechend eine Gewerbefläche dargestellt. Östlich schließt sich eine Fläche für die Landwirtschaft an mit Ackernutzung. Westlich des Plangebietes und die südliche Grenze hin zur Autobahn sind durch Grünflächen mit Zweckbestimmung Schutz- und Begleitgrün gekennzeichnet (s. Abb. 5).

Abb.5

Auszug Landschaftsplan der Hansestadt Rostock (Quelle: Flächennutzungsplan, Erste Aktualisierung 2013)

Flächennutzungsplan

Der Bebauungsplan ist gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan zu entwickeln. Im Flächennutzungsplan ist der Geltungsbereich als Gewerbefläche dargestellt. Der Lärmschutzwall entlang der Autobahn, der innerhalb der Plangebietsabgrenzung liegt, ist als naturbelassene Grünfläche ausgewiesen (s. Abb. 6).

Abb.5

Auszug Flächennutzungsplan der Hansestadt Rostock (Quelle: Flächennutzungsplan 2009)

Lärmaktionsplan (2018)

Für die Stadt Rostock liegt seit dem Jahr 2018 ein Endbericht der Fortschreibung des Lärmaktionsplans, der gemäß EG-Umgebungslärmrichtlinie erstellt wurde, vor. Gegenstand des Gutachtens ist es potenziell gesundheitsgefährdende Lärmbelastungen oberhalb von LDEN 65 dB(A) und LNight 55 dB(A) aufzuzeigen und Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung darzustellen. Die untersuchten Bereiche beinhalten Straßenverkehrslärm, Eisenbahnlärm und Lärm aus Industrie und Gewerbe.

Als Lärmbrennpunkt ist die Autobahn A 19 südlich der Anschlussstelle 5 (S 7) benannt. Es ist als Minderungsmaßnahme die Fahrbahnsanierung mit lärmarmen Belag langfristig geplant. Die Maßnahme ist zum Zeitpunkt 2020 noch nicht in der Ausführung

Masterplan Klimaschutz (2014)

Die Hansestadt Rostock hat sich mit dem Masterplan Klimaschutz zur Senkung der Treibhausgasemissionen verpflichtet. Dementsprechend ist die Entwicklung städtebaulicher Strukturen anzupassen und abzustimmen. Die festgeschriebenen Umweltqualitätsziele zum Schutzgut Klima lauten wie folgt:

  • Förderung von Luftaustauschprozessen durch Freihaltung von Frischluftbahnen, insbesondere Förderung der Land-See- und Stadt-Umlandwinde als thermische Ausgleichszirkulation
  • Vermeidung der Ausbildung bzw. Verschärfung vorhandener klimatischer Belastungsbereiche
  • Erhalt wichtiger Frischluftentstehungsgebiete, Vernetzung von Ausgleichs- und Belastungsflächen
  • Erhaltung städtischer Freiflächen mit einer Vielfalt unterschiedlicher Mikroklimate

Im Jahr 2014 wurde dazu ein Abschlussbericht vorgelegt (Hansestadt Rostock 2014). Zur Umsetzung dieses Ziels dienen zwei Strategien. Zum einen die Reduzierung der Endenergieverbräuche sowie die weitgehende Umstellung der Energieversorgung von fossilen auf regenerative Energieträger. Bereits im Zeitraum von 1990 bis 2010 gab es eine starke Reduzierung der CO2-Emissionen. Um die Ziele des Masterplans umzusetzen müssen bis zum Jahr 2050 noch weitere 42 % spezifische CO2-Emissionen pro Einwohner sowie 28 % der Energieverbräuche eingespart werden. Es wurden drei Szenarien als Grundlage der möglichen Entwicklung verfolgt. Im Ergebnis hat sich gezeigt, dass nur durch ein verstärktes Engagement der Bevölkerung, der Kommunalpolitik und der Wirtschaft zur Erreichung der Masterplanziele führen. Die erneuerbaren Energieträger im Stadtgebiet, um den verbleibenden Bedarf zu decken, reichen nicht aus. Nur mit der Erschließung weiterer Ressourcen, wie z. B. Windenergie, kann der Bedarf mit erneuerbaren Energien gedeckt werden.

Luftreinhalte- und Aktionsplan (2008 – 2015)

Die Überschreitung der Messwerte für Feinstaub (PM 10) und Stickstoffdioxid (NO2) an der Station Am Strande in Rostock erfordert die Aufstellung eines Luftreinhalte- bzw. Aktionsplans. Feinstaub wird nicht als prioritäres Problem gesehen, da Überschreitungen nur lokal auftreten. Die NO2-Belastung hat sich im Jahr 2007 gegenüber dem Vorjahr nicht verbessert. Auf deren Minderung liegt im Luftreinhalte- und Aktionsplan besonderes Augenmerk. Der Kfz-Verkehr wird dabei als Ursache für die Erhöhung gesehen. Betroffen ist besonders die L 22 (Am Strande I und II). Ohne Minderungsmaßnahmen wird ein weiterer Anstieg prognostiziert. In Rostock wurden bereits zahlreiche Maßnahmen umgesetzt um die Luftqualität zu verbessern, dennoch gibt es weitere kurz- und mittelfristige verkehrliche Maßnahmen, die zu einer Reduzierung der NO2-Belastung führen.

Schutzgebiete und Schutzerfordernisse

Schutzgebiete nationaler und internationaler Bedeutung sind durch das Vorhaben nicht betroffen.

Gesetzlich geschützte Biotope innerhalb des Bebauungsplans sind lt. Kataster nicht vorhanden. Im Zuge der Kartierungen wurden die Biotope auf deren Schutzstatus geprüft. Die Kartierungsergebnisse sind in der Karte 1 (siehe Anlage 2 der Begründung) dargestellt.

Gehölzschutz

Baumschutzsatzung der Hansestadt Rostock, Amts- und Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock Nr. 25 vom 12. Dezember 2001.

In § 2 der Satzung sind alle Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 0,5 m, gemessen in 1,3 m Höhe über dem Erdboden oder unterhalb des Kronenansatzes, sofern dieser unter 1,3 m Höhe liegt, geschützt. Bei Obstbäumen gilt der Schutz ab einem Stammdurchmesser von mindestens 0,8 m. Walnüsse und Esskastanien zählen nicht zu den Obstbäumen. Der Schutz gilt ebenfalls für mehrstämmige Bäume, wenn die Summe der Stammumfänge von zwei Einzelstämmen mindestens 0,5 m betragen.

Gesetzlicher Baumschutz nach § 18 NatSchAG M-V

Ab einem Stammumfang von mindestens 100 cm, gemessen in einer Höhe von 1,3 m über Erdboden, sind Einzelbäume gesetzlich geschützt. Eine Ausnahme des Schutzes gilt für Hausgärten. Dort sind nur die Baumarten Eiche, Ulme, Platane, Linde, Buche, Walnuss und Esskastanie geschützt. Desweiteren sind auch Obstbäume in Hausgärten nicht geschützt.

Das Kompensationserfordernis wird nach dem Baumschutzkompensationserlass (BSKE 2007) berechnet und liegt bei der Fällung von Einzelbäumen im Verhältnis von 1 : 1 bis 1 : 3 in Abhängigkeit des Stammumfanges des zu fällenden Baumes.

Bodenschutz

Mit der Novellierung des BauGB wurde dem flächenhaften Bodenschutz besondere Rechnung getragen.

Nach § 1 a (2) BauGB ist mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen (Bodenschutzklausel). Anfallender Mutterboden ist gemäß § 202 BauGB in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung oder Vergeudung zu schützen.

4.1.8. Abgrenzung des Untersuchungsraumes und des -umfangs

Für die betroffenen Schutzgüter nach § 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.V.m. § 1 Abs. 6 Nr. 7 des BauGB wird die Geltungsbereichsfläche des Bebauungsplans als Untersuchungsraum herangezogen. Die Untersuchungszeit richtet sich nach den erforderlichen Fachgutachten. Untersuchungsgegenstand und –umfang resultieren aus dem abgestimmten Untersuchungsrahmen im Zuge des Vorentwurfes vom 10.05.2019 sowie Stellungnahmen hierzu bis 05.07.2019, der nachfolgend kurz zusammengefasst wird.

Schutzgut Mensch / Bevölkerung und Gesundheit

  • Darstellung der Ist-Situation einschließlich der Vorbelastungen
  • schalltechnische Untersuchung zur Ermittlung von Lärmauswirkung auf die geplanten Nutzungen und von diesen ausgehend sowie Empfehlungen für Festsetzungen
  • Beeinflussung der Lufthygiene innerhalb und angrenzend des Bebauungsplangebietes (s. Schutzgut Luft)
  • Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie Verursachung von Belästigungen

Schutzgut Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt

  • flächendeckende Biotoptypenkartierung, M 1:1.000 im Zeitraum 04 bis 09/2019 nach Biotopkartieranleitung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LUNG 2013)
  • Erfassung des vorhandenen Baumbestandes durch Vermessungsbüro Golnik (Jahr 2018) und Aktualisierung der Kartierung (Jahr 2019)
  • Erfassung geschützter und gefährdeter Pflanzen und Tiere:
  • Kartierung Brutvögel: 3 Begehungen (März bis Juli 2019)
  • Kartierung Reptilien: 4 Begehungen (Mai bis Juli 2019)
  • Kartierung Fledermäuse Jagdhabitate: 3 Begehungen (Mai bis August 2019)
  • Kartierung Fledermäuse Sommerquartiere: 3 Begehungen (Mai bis August 2019)
  • spezielle artenschutzrechtliche Prüfung und Abarbeitung der artenschutzrechtlichen Belange bei streng und besonders geschützten Arten

Schutzgut Fläche

  • Bewertung auf Grundlage der Vermessung und der Biotoptypenkartierung
  • Maß der zusätzlichen Versiegelung und weitere Flächenbeanspruchung (Nutzungsumwandlung) in Abhängigkeit der zukünftigen Nutzung (Festsetzungen GRZ im B-Plan)
  • Realnutzungskartierung Hansestadt Rostock 2014

Schutzgut Boden

  • Art und Ausmaß bestehender Bodenbelastungen sowie Abschätzung von Handlungserfordernis im Hinblick auf die geplante Nutzung
  • Umfang an Bodenbeanspruchung
  • Beurteilung betroffener Bodentypen, Bodenfunktionen, Berücksichtigung von Vorbelastungen, Empfindlichkeit und Schutzgrad der Böden

Schutzgut Wasser

  • Einfluss auf Gewässer
  • Umgang mit anfallendem Niederschlagswasser
  • Aussagen zu Grundwasserdargebot und -belastung
  • Auswirkung auf die Grundwasserneubildung
  • Veränderung der Gefahrensituation hinsichtlich der Überflutungsgefährdung im Plangebiet in Folge der beabsichtigten Bebauung

Schutzgut Klima

  • Aussagen zum Lokalklima und Beurteilung von Einflüssen auf Klimaproduktionsleistungen und Frischluftbahnen
  • Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie
  • Beurteilung möglicher Auswirkungen durch das Vorhaben

Schutzgut Luft

  • Darstellung zur Bestandssituation (Luftqualität, Staubbelastung)
  • Einschätzung zur möglichen Veränderung der Luftqualität mit Umsetzung des Vorhabens

Schutzgut Landschaft

  • Erfassung der sinnlich wahrnehmbaren Erscheinungsform der Landschaft / wesensbestimmende Merkmale der Landschaft
  • Einfluss und Auswirkungen auf das Landschafts- und Ortsbild
  • Berücksichtigung denkmalgeschützter Bauten

Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter

  • Vorkommen archäologischer Funde oder von Denkmalen (Boden- und Baudenkmale)
  • Erarbeiten einer denkmalpflegerischen Zielstellung für das historische Mühlenensemble

Schutzgut Wechselwirkungen

  • Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern