Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 16.So.197 für das Sondergebiet „Küstenmühle“

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.2. Schutzgutbezogene Beschreibungen und Bewertungen der Umweltauswirkungen und Ableitung von Maßnahmen

4.2.1. Bewertungsmethodik

Für die Einschätzung der Beeinträchtigung von Schutzgütern durch die Bebauungsplanung bzw. die Einschätzung der Umwelterheblichkeit stehen zwei Informationsebenen zur Verfügung:

  • die Funktionseignung (ökologische Empfindlichkeit) des Schutzgutes und
  • die Intensität der geplanten Nutzung.

Werden beide Informationen miteinander verschnitten, ergibt sich der Grad der Beeinträchtigung oder das ökologische Risiko gegenüber der geplanten Nutzung.

Um die Funktionalität der Bewertung zu gewährleisten, wird eine Beschränkung auf die Faktoren vorgenommen, die am ehesten geeignet sind, die Wirkungszusammenhänge zu verdeutlichen. Sie sind auch unter dem Begriff Indikatoren bekannt.

Darüber hinaus muss die Wahl der Indikatoren an die Datenverfügbarkeit angepasst werden. Gemessen an der wenig höheren Aussagequalität vielstufiger Modelle gegenüber einfacheren Varianten, der besseren Datenverfügbarkeit bei weniger differenziert zu treffenden Aussagen und der für Planer und Bearbeiter erforderlichen Information, wird für das Bewertungskonzept im Bebauungsplanverfahren die dreistufige Variante gewählt. Die Aussagen werden in der Form gering, mittel, hoch bzw. in der Entsprechung Stufe 1, Stufe 2, Stufe 3 getroffen. Nachfolgende Tab. 2 veranschaulicht die für alle Bewertungsschritte zutreffende Matrix.

Funktionseignung des Intensität der Nutzung
Schutzgutes Stufe 1Stufe 2Stufe 3
Stufe 1Geringe Beeinträchtigung Stufe 1Geringe Beeinträchtigung Stufe 1Mittlere Beeinträchtigung Stufe 2
Stufe 2Mittlere Beeinträchtigung Stufe 2Mittlere Beeinträchtigung Stufe 2Hohe Beeinträchtigung Stufe 3
Stufe 3Mittlere Beeinträchtigung Stufe 2Hohe Beeinträchtigung Stufe 3Hohe Beeinträchtigung Stufe 3
Tab.2 Matrix Bewertungsmethodik (Quelle: Hansestadt Rostock)

Beispiel für die Lesart:

Hohe Funktionseignung des Schutzgutes (Stufe 3) und mittlere Intensität der Nutzung durch die Planung (Stufe 2) führt zu hoher Beeinträchtigung für das Schutzgut (Stufe 3).

Bei dieser Vorgehensweise wird berücksichtigt, dass die Bewertung über logische Verknüpfungen erfolgt und dass der inhaltliche und räumliche Aussagewert maßgeblich von der Aussagekraft und Korrektheit der Indikatoren abhängig ist. Zur Bestätigung der Bewertung werden Abstimmungen mit dem zuständigen Sachgebiet geführt. Die Wahl der Bewertungsstufen ist das Ergebnis eines Erfahrungs- und Abstimmungsprozesses der beteiligten Planer und Fachleute. Für den Fall von Planungen ohne gravierende Nutzungsänderungen erfolgt eine verbal-argumentative Einschätzung.

Als Bewertungsgrundlagen für die Schutzgüter werden der Umweltbericht sowie das Umweltqualitätszielkonzept (UQZK) der HRO aus dem Jahr 2005/2006 herangezogen. Die vorsorgeorientierten Umweltqualitätsziele (UQZ) wurden für diese Umweltmedien entsprechend ihrer lokalen Ausprägung definiert. Sie sind wissenschaftlich fundiert, berücksichtigen jedoch auch politische Vorgaben und wurden breit in der Verwaltung und verschiedenen Ortsbeiräten diskutiert.

Empfindlichkeit/Vorbelastung für das Schutzgut Mensch/Lärm

geringe Lärmvorbelastung Stufe 1Orientierungswerte der DIN 18005 eingehalten
erhöhte Lärmvorbelastung Stufe 2Orientierungswerte der DIN 18005 um weniger als 5 dB(A) überschritten
hohe Lärmvorbelastung Stufe 3Orientierungswerte DIN 18005 um mehr als 5 dB(A) überschritten

Nutzungsintensität für das Schutzgut Mensch/Lärm

kaum wahrnehmbarer Anstieg der Lärmimmission Stufe 1Anstieg des Lärmpegels bis 1 dB(A); Orientierungswerte der DIN 18005 eingehalten
wahrnehmbarer Anstieg der Lärmimmission Stufe 2Anstieg des Lärmpegels >1 < 3 dB(A); Orientierungswerte der DIN 18005 dB(A) überschritten
deutlicher Anstieg der Lärmimmission Stufe 3Anstieg des Lärmpegels um mehr als 3 dB(A); Orientierungswerte der DIN 18005 überschritten

Empfindlichkeit/Vorbelastung für das Schutzgut Mensch/Luft

geringe Vorbelastung Stufe 1Zielwerte für das Jahr 2015 unterschritten
mittlere Vorbelastung Stufe 2Zielwerte für das Jahr 2015 erreicht bzw. überschritten
hohe Vorbelastung Stufe 3Grenzwerte TA Luft überschritten

Nutzungsintensität für das Schutzgut Mensch/Luft

geringer Einfluss auf die Luftqualität Stufe 1Grünflächen, Campingplätze; geringes Verkehrsaufkommen
Einfluss auf die Luftqualität Stufe 2Feriendörfer, Wohngebiete, Mischgebiete; erhöhtes Verkehrsaufkommen
hoher Einfluss auf die Luftqualität Stufe 3Freizeitparks, Großflächiger Einzelhandel, Industriegebiete, Parkplätze; Starkes Verkehrsaufkommen

Nutzungsintensität/Wirkzonen verkehrsbedingter Luftschadstoffemissionen

Wirkzone/Wirkintensität10 m (RQ + 2*10m)50 m (beidseitig)150 m (beidseitig)
Schutzgut Lufthygiene DTV
Einteilungskriterium-Schadstoffbelastung-
hoch (3) mittel (2) gering (1)generell hoch≥ 25.000 < 25.000 --

Empfindlichkeit/Vorbelastung für das Schutzgut Fläche

geringe Empfindlichkeit Stufe 1innerstädtische Siedlungs- und Infrastruktur (u.a. Wohnbebauung, Industrie und Gewerbe, Verkehrsflächen), innerstädtische Brach- und Freiflächen, Baulücken
mittlere Empfindlichkeit Stufe 2urbane Grünflächen (u.a. Parkanlagen, Grünanlagen, Friedhöfe, Kleingärten), Feriendörfer, Campingplätze
hohe Empfindlichkeit Stufe 3Grün- und Freiflächen im Außenbereich, landwirtschaftliche Flächen, Waldflächen

Nutzungsintensität für das Schutzgut Fläche

geringer Flächenverbrauch Stufe 1Grünflächen; (geringe Flächen(neu)inanspruchnahme - Neuversiegelung < 20 %)
mittlerer Flächenverbrauch Stufe 2Feriendörfer, Campingplätze, Freizeitparks, Wohngebiete; (mittlere Flächen(neu)inanspruchnahme - Neuversiegelung < 60 %)
hoher Flächenverbrauch Stufe 3Großflächiger Einzelhandel, Industriegebiete, Parkplätze, Mischgebiete; (hohe Flächen(neu)inanspruchnahme - Neuversiegelung > 60 %)

Empfindlichkeit von Böden im Zusammenhang mit der Vorbelastung

Aufgeschüttete, anthropogen veränderte Böden Stufe 1gestörte Bodenverhältnisse vorherrschend oder hoher Versiegelungsgrad (>60%) und/oder Altlast vorhanden (Regosole, Pararendzina beide auch als Gley oder Pseudogley, Gley aus umgelagertem Material)
Natürlich gewachsene, kulturtechnisch genutzte, häufige Böden Stufe 2Land- und forstwirtschaftlich oder gartenbaulich genutzte Flächen mit für die Region häufigen Böden oder mittlerer Versiegelungsgrad (>20%20 %; Grundwasser teilweise geschützt gegenüber flächenhaft eindringenden Schadstoffen
Verschmutzungsempfindlichkeit hoch Stufe 3geringer Grundwasserflurabstand bzw. Anteil bindiger Bildungen an der Versickerungszone 12.000 ≤ 12.000 – 5.000 ≤ 5.000- > 12.000 ≤ 12.000

Empfindlichkeit gegenüber Hochwasser

Hochwasserschutz unbeachtlich Stufe 1Plangebiet liegt nicht im überflutungsgefährdeten Bereich bzw. Maßnahmen des Hochwasserschutzes (StAUN) sind vorgesehen
Hochwasserschutz muss berücksichtigt werden Stufe 2Plangebiet liegt im überflutungsgefährdeten Bereich
Überflutungsbereich Stufe 3Plangebiet liegt im Überflutungsbereich; Maßnahmen des Hochwasserschutzes sind aus naturschutzfachlichen Gründen nicht vorgesehen (Retentionsraum)

Nutzungsintensität der Planung gegenüber Gewässern und Überflutungsbereichen

Geringer Einfluss der Nutzung Stufe 1Grünflächen, Freizeitparks, Campingplätze (Neuversiegelungsgrad ≤ 20 %); geringe Wahrscheinlichkeit von Stoffeintrag
erhöhter Einfluss durch die Nutzung Stufe 2Feriendörfer, Wohngebiete, Mischgebiete (Neuversiegelungsgrad ≤ 60 %); erhöhte Wahrscheinlichkeit von Stoffeintrag
Hoher Einfluss durch die Nutzung Stufe 3Gewerbegebiete, Industriegebiete, Parkplätze (Neuversiegelungsgrad > 60 %); hohe Wahrscheinlichkeit von Stoffeintrag

Funktionseignung der Klimatoptypen

geringe klimaökologische Bedeutung Stufe 1Keine Frischluftproduktion (Stadtklimatop, Industrie- Gewerbeflächenklimatop, Innenstadtklimatop) keine Frischluftbahn
mittlere klimaökologische Bedeutung Stufe 2Mittlere Kaltluftentstehung (Gartenstadtklimatop, Parkklimatop, Waldklimatop) keine Frischluftbahn
hohe klimaökologische Bedeutung Stufe 3Hohe Kaltluftproduktion (Freilandklimatop, Feuchtflächenklimatop, Grünanlagenklimatop) Frischluftbahn vorhanden

Nutzungsintensität auf das Schutzgut Klima

geringe Flächenversiegelung / geringe Behinderung einer Frischluftbahn Stufe 1Grünflächen, Campingplätze
erhöhte Flächenversiegelung / mögliche Behinderung einer Frischluftbahn Stufe 2Feriendörfer, Freizeitparks, Wohngebiete, Mischgebiete
hohe Flächenversiegelung / Zerschneidung einer Frischluftbahn Stufe 3Großflächiger Einzelhandel, Industriegebiete, Parkplätze

Empfindlichkeit von Biotopen im Zusammenhang mit der Vorbelastung

geringer Biotopwert Stufe 1häufige, stark anthropogen beeinflusste Biotoptypen; geringe Arten- und Strukturvielfalt
mittlerer Biotopwert Stufe 2weitverbreitete, ungefährdete Biotoptypen; hohes Entwicklungspotential; mittlere Arten- und Strukturvielfalt
hoher Biotopwert Stufe 3stark bis mäßig gefährdete Biotoptypen; bedingt bzw. kaum ersetzbar; vielfältig strukturiert, artenreich

Empfindlichkeit von Arten im Zusammenhang mit ihrer Gefährdung

geringer Schutzgrad/geringe Empfindlichkeit Stufe 1keine Arten der Roten Liste M-V bzw. der BArtSchV im Bebauungsplangebiet
mittlerer Schutzgrad/mittlere Empfindlichkeit Stufe 2gefährdete Arten, potenziell gefährdete im Bebauungsplangebiet
hoher Schutzgrad/hohe Empfindlichkeit Stufe 3mindestens eine vom Aussterben bedrohte Art; stark gefährdete Arten im Bebauungsplangebiet

Nutzungsintensität von Bebauungsplantypen auf die Schutzgüter Pflanzen und Tiere

geringe Einwirkung Stufe 1Grünflächen
erhöhte Einwirkung Stufe 2Feriendörfer, Campingplätze, Wohngebiete, Freizeitparks
hohe Einwirkung Stufe 3Großflächiger Einzelhandel, Industriegebiete, Parkplätze, Mischgebiete

Empfindlichkeit/Gewährleistung der Biologische Vielfalt

geringer Schutzgrad/geringe Empfindlichkeit Stufe 1kein Biotopverbund bzw. Barrieren und lebensfeindliche Nutzungen in räumlicher Nähe
mittlerer Schutzgrad/mittlere Empfindlichkeit Stufe 2Abstand zu gleichartigen Biotopen < 500 m
hoher Schutzgrad/hohe Empfindlichkeit Stufe 3bestehender Biotopverbund zwischen gleichartigen Biotopen, einschließlich 200 m Abstand

Nutzungsintensität von Bauflächen im Hinblick auf Biologische Vielfalt

geringe Einwirkung Stufe 1kein Einfluss auf Biotopverbund
erhöhte Einwirkung Stufe 2Einfluss auf den Abstand von 500 m innerhalb des Biotopverbundes
hohe Einwirkung Stufe 3Zerschneidung des Biotopverbundes, einschließlich des 200 m Abstandes

Empfindlichkeit/Vorbelastung für das Schutzgut Landschaftsbild

geringer visueller Gesamteindruck Stufe 1keine differenzierbaren Strukturen, deutlich überwiegender Anteil anthropogener Elemente ( 25 % naturnah), geringe Ursprünglichkeit
mittlerer visueller Gesamteindruck Stufe 2differenzierbare und naturnahe Elemente erlebniswirksam, überwiegend störungsarme, anthropogen überprägte Elemente (> 25 % naturnah); überwiegend ursprünglicher Charakter; Vorsorgeraum für die Entwicklung von Natur und Landschaft
hoher visueller Gesamteindruck Stufe 3deutlich überwiegender Anteil differenzierbarer und naturnaher, erlebniswirksamer Elemente/Strukturen (> 75 % naturnah); in besonderem Maß ursprünglich; Vorrangraum für die Entwicklung von Natur und Landschaft

Nutzungsintensität verschiedener Bebauungsplangebiete auf das Landschaftsbild

geringe Verfremdung Stufe 1Grünflächen
erhöhte Verfremdung Stufe 2Campingplätze, Wohngebiete, Parkplätze, Feriendörfer
hohe Verfremdung Stufe 3Großflächiger Einzelhandel, Industriegebiete, Mischgebiete, Freizeitparks

Funktionseignung von Kultur- und Sachgütern

geringe denkmalpflegerische Relevanz Stufe 1keine Werte- oder Funktionselemente im Plangebiet oder angrenzend
mittlere denkmalpflegerische Relevanz Stufe 2Werte - oder Funktionselemente in unmittelbarer Nachbarschaft zum Plangebiet
hohe denkmalpflegerische Relevanz Stufe 3Werte- oder Funktionselemente im Plangebiet

Nutzungsintensität von Bebauungsplantypen auf Kultur- Sachgüter

geringer Wertverlust Stufe 1Grünflächen, Campingplätze (Versiegelungsgrad < 20 %; keine massiven Baukörper)
erhöhter Wertverlust Stufe 2Wohngebiete, Freizeitparks, Feriendörfer (Versiegelungsgrad < 60 %; massive Baukörper möglich)
hoher Wertverlust Stufe 3Großflächiger Einzelhandel, Industriegebiete, Parkplätze, Mischgebiete (Versiegelungsgrad > 60 %; massive Baukörper)

4.2.2. Schutzgut Mensch/Bevölkerung und menschliche Gesundheit

Beschreibung der Situation

Im Geltungsbereich des B-Plans bestehen verschiedene Nutzungen, wie z. B. ein Restaurant, integrative Werkstätten, Wohnunterkünften und eine Bausicherungsfirma. Die Erschließung des Gebietes erfolgt im nördlichen Bereich. Fahrzeuge, die der Ver- und Entsorgung dienen, fahren bis an die Bebauung heran. Besucher z. B. parken auf dem bereits vorhandenen Parkplatz.

Aufgrund der unmittelbaren Nähe zu hochfrequentierten Straßen (Autobahn BAB A19, Landesstraße L22) sowie umliegender Gewerbegebiete ergeben sich besondere Herausforderungen hinsichtlich des Schallschutzes.

Zur Beurteilung der zu erwartenden Geräuschimmissionen liegt eine Emissions- und Immissionsprognose für Schall vor (AQU Gesellschaft für Arbeitsschutz, Qualität und Umwelt mbH mit Stand vom 02.09.2020). Dazu sind die auf das Vorhaben einwirkenden und die vom Vorhaben ausgehenden Geräuschimmissionen ermittelt und bewertet worden. Es wurden Verkehrsgeräusche resultierend aus dem öffentlichen Straßenverkehr sowie Geräusche gewerblicher Anlagen aus dem Geltungsbereich selbst und der Umgebung betrachtet. Als Bewertungsgrundlage werden die Orientierungswerte (OW) der DIN 18005, Teil 1 „Schallschutz im Städtebau“ herangezogen. Ihre Einhaltung oder Unterschreitung ist wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes oder der betreffenden Baufläche verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelästigungen sicher zu stellen.

Entsprechend der Nutzung sind für die beiden geplanten Sonstigen Sondergebiete SOGK und SOIW Orientierungswerte tags von 60 dB(A) und nachts von 50 dB(A) (Verkehr) bzw. 45 dB(A) (Gewerbe) anzusetzen. Dies entspricht einem Schutzanspruch eines Mischgebietes.

Zur Ermittlung der Geräuscheinwirkungen werden repräsentative Punkte sogenannte Immissionsorte (IO) festgelegt. Es wurden insgesamt 48 IO bestimmt. Davon beziehen sich die IO 1 bis IO 22 auf die bestehende Bebauung und die IO 23 bis IO 48 auf die geplante Bebauung. In den Abb. 7 und 8 sind die Immissionsorte dargestellt.

Abb.7

Immissionsorte an bestehender Bebauung (Quelle: Schalltechnische Untersuchung 09/2020)

Im Folgenden werden die wesentlichen Ergebnisse der Immissionsprognose für den IST sowie PLAN-Zustand dargestellt und unter Berücksichtigung der getroffenen Festsetzungen Bewertungen formuliert.

Straßenverkehrslärm

Die folgenden Straßen wirken auf das Plangebiet ein:

  • Autobahn BAB 19
  • L 22 Hinrichsdorfer Straße
  • Hansestraße als kommunale Straße

Die oben genannte Schallimmissionsprognose berücksichtigt bereits den geplanten Lärmschutzwall, daher wird für die Bewertung der IST-Situation auf die Daten der Lärmkartierung 2017 gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie zurückgegriffen. Hieraus ist die Höhe der Geräuschbelastung der untersuchten Hauptverkehrsstraße zu entnehmen.

Der 24-Stunden Tag-Abend-Nacht-Lärmindex LDEN liegt im Norden des Plangebiets im Bereich von 60 bis 65 dB(A) und im Süden, an der Autobahn, im Bereich von 70 bis 75 dB(A). Im Areal der bestehenden Gebäude wurden Werte von 65 bis über 70 dB(A) ermittelt. Der Nachtlärmindex LNIGHT liegt für das gesamte Plangebiet im Bereich von 50 bis 65 dB(A), mit Zunahme in Richtung Autobahn. An den straßenexponierten Fassaden der bestehenden Gebäude wurden Werte von über 60 dB(A) ermittelt.

Bei der Einstufung des Ist-Zustandes ist von einer hohen Lärmvorbelastung (Stufe 3) auszugehen. Die nächtlichen Beurteilungspegel (ohne geplanten Lärmschutzwall) überschreiten an den nächstgelegenen IO deutlich 55 dB(A) und somit den Schwellenwert an dem Gesundheitsgefahren nicht mehr ausgeschlossen werden können. Es ist davon auszugehen, dass dauerhafte Geräuschbelastungen von mehr als 65 dB(A) am Tag und mehr als 55 dB(A) in der Nacht zu einer Erhöhung des Krankheitsrisikos führen.

Gewerbelärm

Es handelt sich am Standort Küstenmühle um eine Mischung diverser Nutzungen. Dazu zählen Gärtnerei, Restaurantbetrieb, Büros, und die ansässigen Bausicherungsfirma. Schalltechnisch relevant sind hier der Restaurantbetrieb und die Bausicherungsfirma.

Im Restaurant werden unterschiedliche Veranstaltungen wie Feiern, Tagungen, Brunch und der Bistrobetrieb durchgeführt. Der Betriebsablauf „Hochzeit“ im Zeitraum von 14.00 bis 24.00 Uhr mit 80 Gästen ist aus schalltechnischer Sicht die maßgebliche Variante. Es ist davon auszugehen, dass Gäste zwischen dem Parkplatz im Norden und dem Veranstaltungssaal pendeln. Ein weiterer Teil der Gesellschaft wird sich regelmäßig im Freien aufhalten. Zudem wird der Parkverkehr betrachtet.

Die Firma zur Bausicherung wird nur im Tagzeitraum betrieben.

Für den Ist-Zustand im Plangebiet ist festzustellen, dass die OW der DIN 18005-1 in den Beurteilungszeiträumen Tag und Nacht überwiegend eingehalten werden bzw. um 1 dB(A) und mehr unterschritten werden. Als Ausnahme stellt sich der IO 19 dar an dem der OW tagsüber um 1 dB(A) überschritten wird.

In der Umgebung des B-Plans Küstenmühle befinden sich weitere gewerbliche Geräuschquelle (Vorbelastung), die für den IST-Zustand zu berücksichtigen sind. Dazu zählen:

  • B-Plan 16.SO.14 Einkaufszentrum Neu-Hinrichsdorf der Hansestadt Rostock
  • B-Plan 16.GE.07 Nördlich Containerterminal Neu-Hinrichsdorf der Hansestadt Rostock
  • B-Plan 14.GE.130 An der Petersdorfer Straße der Hansestadt Rostock
  • B-Plan-Nr. 3 Gewerbegebiet westlich der Goorstorfer Straße der Gemeinde Bentwisch
  • Rangierbahnhof

Die Gesamtbelastung aller gewerblichen Anlagen wird im Schallgutachten für den IST-Zustand nicht betrachtet. Die Geräuscheinwirkungen aus dem Umfeld sind im IST und PLAN-Zustand gleich. Daher kann Folgendes aus der schalltechnischen Untersuchung abgeleitet werden:

Durch die Vorbelastung im Umfeld des Plangebiets werden tags Beurteilungspegel von maximal 52 dB(A) erreicht. In der Gesamtbelastung (Summe von Geräuscheinwirkungen aus dem Plangebiet und dem Umfeld) wird der OW von 60 dB(A) um max. 1 dB(A) überschritten.

Nachts werden durch die Vorbelastung im Umfeld des Plangebiets Beurteilungspegel von maximal 47 dB(A) erreicht. In der Gesamtbelastung wird OW von 45 dB(A) um max. 3 dB(A) überschritten.

In der schalltechnischen Untersuchung werden für die unkontingentierte Gewerbeflächen im Bebauungsplans Nr.3 der Gemeinde Bentwisch „Gewerbegebiet westlich der Goorstorfer Straße“ die maximal anzunehmenden flächenbezogenen Schallleistungspegeln von 60 dB(A) tags und nachts in Ansatz gebracht. Die derzeitige Nutzung nutzt insbesondere die für die Nacht angenommenen flächenbezogenen Schallleistungspegel von 60 dB(A) nicht aus. Unter der Berücksichtigung der derzeitig bestehenden Nutzungen im Gewerbegebiet westlich der Goorstorfer Straße ist eine Überschreitung der Orientierungswerte im SOGK nicht zu erwarten.

Die gewerblich bedingte Gesamtbelastung ist als erhöhte Lärmbelastung (Stufe 2) einzuordnen. Es werden potentiell die Orientierungswerte der DIN 18005 überschritten. Diese Unterschreitung ist kleiner 5 dB(A).

Wohnumfeld, Erholungs- und Freizeitfunktion

Betrachtungen des Schutzgutes Mensch und menschliche Gesundheit beinhalten auch Aspekte zum Wohlbefinden, Wohnumfeld sowie der Erholungs- und Freizeitfunktion.

Nach Gassner, Winkelbrandt, Bernotat (2010) sind folgende Parameter zu prüfen:

  • Gesundheit und Wohlbefinden
  • Wohn- und Wohnumfeldfunktion
  • Erholungs- und Freizeitfunktion

Der Punkt Gesundheit und Wohlbefinden wird im Wesentlichen schon unter der Betrachtung der Schallimmissionen abgehandelt. Festsetzungen zur Einhaltung von Richtwerten sind dem B-Plan zu entnehmen.

Der Geltungsbereich liegt an zwei stark frequentiert Straßen. Für die Autobahn (BAB A19) sowie die Landesstraße (L22) ist eine durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke von 10.000 bis 24.999 Kfz anzunehmen. Der durchschnittliche Anteil von Lkw liegt auf der BAB A19 zwischen 10 bis 20 % und auf der L 22 bei 5 bis 10 %.

Das Plangebiet ist durch die Lage an der stark frequentierten BAB A19 und der L 22 mit der Belastungssituation der Straße „Am Strande“ vergleichbar. Für die Beurteilung der Luft können neben den Berechnungen des Immissionskatasters des LUNG die Werte der dortigen Messstation als repräsentativ zur Beurteilung der Vorbelastung herangezogen werden. Ausführungen zum Schutzgut Luft sind dem Kap. Schutzgut Luft zu entnehmen.

Der B-Plan dient nur zu einem geringen Anteil (Gebäude im Südwesten) als Wohnraum.

Durch das Vorhaben selbst sind keine Gebiete mit ausgewiesener Erholungs- und Freizeitfunktion betroffen. Das Konzept selbst wird jedoch als Ausflugsziel angenommen und ist durch die regionale Anbindung mit dem Rad und dem Pkw erreichbar.

Bewertung der Umweltauswirkungen im Planzustand und Ableitung von Festsetzungsmöglichkeiten

Mit Planumsetzung werden die bestehenden Nutzungen im Geltungsbereich erweitert. Das SOIW dient auch in Zukunft der Wohnnutzung im Zusammenhang mit den integrativen Werkstätten. Im Sondergebiet SOGK verbleibt das Restaurant. Zusätzlich erfolgen eine Umstrukturierung der Örtlichkeiten und die Erweiterung durch ein Hotel, Büros, Konferenz- und Seminarräumen. Die Bausicherungsfirma soll auch zukünftig den Betrieb am Standort weiterführen. Aufgrund der Nähe zu den geplanten Unterkünften wird im B-Plan ein eingeschränktes Gewerbegebiet GEe festgelegt. Die Erschließung des Plangebiets sowie die Größe des Parkplatzes bleiben weitestgehend unverändert.

Abb.8

Immissionsorte an künftiger Bebauung (Quelle: Schalltechnische Untersuchung 09/2020)

Baubedingte Auswirkungen ergeben sich während der Bauphase durch den Einsatz von Maschinen und den Baustellenverkehr. Die Beeinträchtigungen durch Lärm, werden sich auf die Bauphase beschränken.

Betriebsbedingte Auswirkungen resultieren aus den verschiedenen Geräuschquellen. Dazu zählt die BAB A19 sowie gewerbliche Anlagen, die innerhalb des B-Plans vorkommen, geplant sind bzw. sich in der Umgebung befinden.

Straßenverkehr

Als Grundlage für die schalltechnische Untersuchung werden die tägliche Verkehrsstärke (DTV) aus den Jahren 2015 und 2016 sowie die derzeit zulässigen Geschwindigkeiten und Straßenzustände auf den anliegenden öffentlichen Straßen herangezogen. Für das Jahr 2035 wird für Landes- und Gemeindestraßen von einer Zunahme der durchschnittlichen Verkehrsstärke von 3 % sowie von einer Zunahme des LKW-Verkehrs von 8 % ausgegangen. Für die Autobahn werden die gleichen Werte berücksichtigt (AQU 2020).

Mit der Errichtung des Lärmschutzwalls können an den schutzbedürftigen Nutzungen die verkehrsinduzierten Beurteilungspegel deutlich reduziert werden. Die Schallimmissionsprognose kommt zum Ergebnis, dass die verkehrsinduzierten Beurteilungspegel im Untersuchungsgebiet am Tag zwischen 51 dB(A) und 60 dB(A) und nachts zwischen 47 dB(A) und 54 dB(A) liegen. Die Orientierungswerte der DIN 18005-1 (tags 60 dB(A), nachts 50 dB(A)) werden am Tag mit Ausnahme eines IO stets eingehalten und in der Nacht an elf IO im südwestlichen Plangebiet um maximal 4 dB(A) überschritten. Damit liegen die Pegel unterhalb der Werte, die die Grenze für Gesundheitsgefahren darstellen (tags 65 dB(A), nachts 55 dB(A)).

Im Rahmen des Planvorhabens sollen die Unterkünfte/Wohnnutzungen teilweise in das Baufeld B verlagert werden. An diesen Gebäuden wird der nächtliche Orientierungswert maximal um 2 dB(A) überschritten.

Das Gutachten kommt zum Ergebnis, dass die prognostizierten Überschreitungen durch baulichen Schallschutz kompensiert werden kann. Entsprechende Festsetzungen sind im B-Plan vorzusehen.

Gewerbelärm

Für die Bewertung Geräuscheinwirkungen an den IO sind das Restaurant, die Nutzung im eingeschränkten Gewerbegebiet und das geplante Hotel relevant.

Von sämtlichen auf den Standort Küstenmühle einwirkenden gewerblichen Anlagen werden Geräuschpegel ermittelt, deren Beurteilungspegel am Tag an den überwiegenden Immissionsorten die Immissionsrichtwerte der TA Lärm einhalten bzw. um 1 dB(A) und mehr unterschreiten. Ausnahmen stellen zwei IO dar. An den IO 18 und IO 19 (Haus 3, Südfassade) werden die Orientierungswerte der DIN 18005 um 1 dB(A) überschritten. Im Beurteilungszeitraum Nacht werden die Orientierungswerte an etwa 2/3 der Immissionsorte eingehalten bzw. um 1 dB(A) und mehr unterschritten. An den Immissionsorten IO7, IO13, IO14, IO31, IO37, IO39 und IO40 (s. Abb. 8) werden die Orientierungswerte der DIN 18005 um 1 dB(A) bis maximal 3 dB(A) überschritten.

Emissionsbestimmend sind hierbei verhaltensbedingte Geräusche durch Gäste des Restaurants „Küstenmühle“ auf der Außenterrasse und auf dem Weg zum Parkplatz sowie Geräuschimmissionen aus den östlich gelegenen Gewerbebetrieben im Bebauungsplan Nr.3 der Gemeinde Bentwisch „Gewerbegebiet westlich der Goorstorfer Straße“ (siehe Ausführungen zum IST-Zustand).

Aufgrund der Überschreitungen im Nachtzeitraum durch den Restaurantbetrieb sind Maßnahmen, wie z. B. Orientierung der Aufenthaltsbereich nach 22 Uhr, Hinweise des Veranstalters an die Gäste, Beschilderung, vorzusehen.

Im SOGK, Gebäude 3 (Speicher) werden aufgrund hoher Geräuschbeeinträchtigungen durch den Betrieb der „Küstenmühle“ Wohn- und Übernachtungsräume ausgeschlossen. Mit der gleichen Begründung sind im SOGK, Baufeld D Wohn- und Übernachtungsräume mit öffenbaren Fenstern und Türen an der Westfassade unzulässig.

Gewerbe - Spitzenpegel

Für die Bewertung der gewerblichen Geräuscheinwirkungen sind auch kurzzeitige Geräuschspitzen, sogenannte Spitzenpegel, zu berücksichtigen. Die ermittelten Spitzenpegel liegen an den maßgeblichen Immissionsorten im Tagzeitraum unter den maximal zulässigen Spitzenpegeln gemäß der TA Lärm. Im Nachtzeitraum ergeben sich Überschreitungen der zulässigen Spitzenpegel von bis zu 10 dB(A) für die Übernachtungsräume in Baufeld C (zukünftig Hotelneubau). Diese resultieren aus dem angenommen Kommunikationsgeräusch „Schreien“ von Veranstaltungsgästen auf dem Weg zum Parkplatz.

Aufgrund der Überschreitungen im Nachtzeitraum sind Maßnahmen, wie z. B. Hinweise des Veranstalters an die Gäste, Beschilderung, vorzusehen.

Auswirkung der Planung auf die Umgebung

Der anlagenbezogene Verkehr am Vorhabenstandort hat verglichen mit dem Fahrzeugverkehr auf den angrenzenden Straßen nur eine sehr geringe Stärke und wird somit als nicht relevant eingeschätzt. Die Geräuschemissionen durch den anlagenbezogenen Verkehr werden im Rahmen der gewerblichen Immissionen mitberücksichtigt.

Die gewerblichen Anlagen, die innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 16.SO.197 zulässig sind, haben auch außerhalb des Plangebietes einen Einwirkungsbereich im Sinne von Nr. 2.2 der TA Lärm. Die Schallimmissionsprognose zeigt, dass sich außerhalb des Plangebietes keine Immissionsorte im Einwirkungsbereich befinden.

Somit sind Geräuschbeeinträchtigungen der Umgebung, die sich aus den geplanten Nutzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans 16.SO.197 ergeben, ausgeschlossen.

Den möglichen Auswirkungen wird mit folgenden Festsetzungen begegnet:

mögliche Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch / Bevölkerung und GesundheitFestsetzungsmöglichkeiten im Bebauungsplan
Lärmbeeinträchtigung durch Verkehrslärm der BAB A19 auf Immissionsorte der Sonstigen Sondergebiete
  • Errichtung eines Lärmschutzwalls mit einer Länge von 280 m und einer Höhe von mind. 20,20 m ü. NHN bis auf 22,16 m ü. NHN, Schalldämm-Maß R´w ≥ 25 dB
Lärmbeeinträchtigung durch die von „außen“ einwirkenden Lärmimmissionen aus Gewerbe und Verkehr
  • Außenfassaden von schutzbedürftigen Räumen sind in Abhängigkeit der ermittelten maßgeblichen Außenlärmpegel entsprechend ihrer Nutzung so auszuführen, dass die erforderlichen resultierenden bewerteten Schalldämm-Maße gemäß der DIN 4109 eingehalten werden.
Lärmbeeinträchtigung an Übernachtungsräumen durch die von „außen“ einwirkenden Lärmimmissionen aus Gewerbe und Verkehr
  • Übernachtungsräume mit Fenstern ausschließlich an Fassaden mit einem nächtlichen Beurteilungspegel von ≥ 50 dB(A) [dies entspricht einem maßgeblichen Außenlärmpegel von ≥ 63 dB(A), vgl. Abb.2 der Beikarte zum Teil B] sind mit aktiven, schallgedämmten Lüftungseinrichtungen auszustatten, sofern eine ausreichende Raumbelüftung nicht bereits durch andere Maßnahmen (wie hinterlüftete, schalldämpfende Vorbauten) sichergestellt ist.
Lärmbeeinträchtigung durch Verkehrslärm aufgrund begrenzter Höhe des Lärmschutzwalls
  • Die festgesetzte Mindesthöhe des Walls nimmt Bezug auf die Traufhöhen. Wohnräume im Dachgeschoss nicht möglich.
Lärmbeeinträchtigung durch den Betrieb der Küstenmühle (Restaurant)
  • Im SOGK, Gebäude 3 sind Wohn- und Übernachtungsräume unzulässig.
  • Im SOGK, Baufeld D sind Wohn- und Übernachtungsräume mit öffenbaren Fenstern und Türen an der Westfassade unzulässig.
Tab. 3: Auswirkungen und Festsetzungsmöglichkeiten für das Schutzgut Mensch / Bevölkerung und Gesundheit

Hinsichtlich des Verkehrslärms ist im Bestand von einer hohen Lärmvorbelastung (Stufe 3) auszugehen. Mit Erstellung des Lärmschutzwalls werden die Verkehrsgeräusche im Plangebiet deutlich reduziert. Für den Tagzeitraum werden die Werte mit Ausnahmen von einem IO eingehalten und in der Nacht kommt es an elf IO zu Überschreitungen von maximal 4 dB(A). Es ergibt sich kein Anstieg des Lärmpegels, sondern eine deutliche Verbesserung bei Realisierung des Vorhabens (Stufe 1). Entsprechend der Bewertungsmethodik ergibt sich für das Schutzgut Mensch eine mittlere Beeinträchtigung.

In Bezug auf den Gewerbelärm wird von einer erhöhten Lärmvorbelastung (Stufe 2) ausgegangen. Es kommt zu einer geringfügigen Überschreitung der OW. Zu verzeichnen ist ein zum Teil wahrnehmbarer Anstieg der Lärmimmission (Stufe 2). Entsprechend der Bewertungsmethodik ergibt sich für das Schutzgut Mensch eine mittlere Beeinträchtigung.

Unter Betrachtung der im B-Plan getroffenen Festsetzungen zum Schallschutz sind die ermittelten Auswirkungen als nicht erheblich im Sinne der Überwachungsvorschrift § 4c BauGB einzuschätzen.