Beschreibung der Situation
Das Bebauungsplangebiet liegt im ozeanisch geprägten Küstenklima. Der GLRP MM/R (LUNG 2007) weist die Umgebung des Plangebietes als niederschlagsnormal aus. Nach dem Landschaftsplan der Hansestadt Rostock (ASNL 2013) gehört das Stadtgebiet zum Klimagebiet der mecklenburgisch-nordvorpommerschen Küsten und Westrügens. Das Wetter ist durch den Wechsel von kontinentalen und maritimen Einflüssen geprägt. Die Belüftung der Stadt erfolgt überwiegend über dynamische Wettersituationen. Bei austauscharmen Hochdruckwetterlagen stellt die Land-Seewind-Zirkulation das dominierende Flurwindsystem mit Belüftungsfunktion für das Stadtgebiet dar. Durch die Nähe zur Ostsee gibt es Bereiche, in denen mit Böengeschwindigkeiten zu rechnen ist.
Das B-Plangebiet zählt lt. Klimafunktionskarte der Stadt Rostock (https://www.geoport-hro.de/desktop?visiblelayers=3882/23621) zum „Gewerbe-Klimatop“, welches durch starke Veränderung aller Klimaelemente gekennzeichnet ist und einen Wärmeinseleffekt ausbildet. Diese haben i. d. R. eine geringe klimatische Funktionseignung. Im konkreten Fall bewirkt die vorhandene Bebauung einen mäßigen Wärmeinseleffekt. Die nächtliche Temperaturabweichung gegenüber den umliegenden Grün- und Freiflächen beträgt durchschnittlich 3 bis 4 Kelvin.
Das Plangebiet hat einen für Gewerbeflächen vergleichsweise hohen Grünflächenanteil. Diese Freiflächen tragen geringfügig zur Kaltluftproduktion bei. Sie haben jedoch für die Wohngebiete Dierkow oder Toitenwinkel aufgrund der Entfernung und der dazwischen liegenden Autobahn keine Bedeutung. Das Plangebiet weist eine insgesamt mittlere klimaökologische Bedeutung auf (Stufe 2).
Bewertung der Umweltauswirkungen und Ableitung von Festsetzungsmöglichkeiten
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Versiegelungen negative Auswirkungen auf das vorherrschende Lokalklima haben.
Zur Beurteilung der Intensität der Nutzung wird der voraussichtliche Versiegelungsgrad auf bisher unbebauten Flächen zum Ansatz gebracht. Mit zunehmender Flächenversiegelung verringert sich die klimatische Bedeutung einer Fläche.
Das Maß der Versieglung errechnet sich anhand der festgesetzten GRZ im B-Plan. Diese orientiert sich für das Gewerbegebiet und die beiden Sondergebiete an der Obergrenze von 0,6 bis 0,8. Überschreitungen sind nicht zulässig.
Im Ergebnis kann es unter Ausschöpfung der jeweiligen maximalen GRZ in den drei Gebieten (GEe, SOGK, SOiW) und Verkehrsflächen außerhalb der Baugebiete zu einer zusätzlichen Versiegelung von 4.829 m² kommen.
Zur Verminderung der Beeinträchtigungen auf das Schutzgut Klima trägt eine Durchgrünung im Geltungsbereich bei. Gehölze haben eine staubfilternde Wirkung und damit einen positiven Effekt auf die Lufthygiene im Bebauungsplan.
Die zulässige Bebauung im Geltungsbereich orientiert sich an der vorhandenen Nutzung und den Grundflächenzahlen der BauNVO. Wertvolle Flächen mit klimaökologischer Bedeutung werden nicht beansprucht. Zur Minimierung der baulichen Beanspruchung klimawirksamer Freiflächen werden Grünflächen im Bebauungsplan ausgewiesen (Tab. 18).
mögliche Auswirkungen auf das Schutzgut
Klima | Festsetzungsmöglichkeiten im Bebauungsplan |
geringe Veränderung der Klimafunktion durch zusätzliche Versiegelung und Bebauung | - Ausweisung von Flächen für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern gem.
§ 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB
- Anpflanzung von Bäumen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB
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Tab. 18: Auswirkungen und Festsetzungsmöglichkeiten für das Schutzgut Klima |
Im Ergebnis ist von einer mittleren klimaökologischen Bedeutung (Stufe 2) und einer mittleren Flächenversiegelung (Stufe 1) auszugehen. Entsprechend der Bewertungsmethodik ergibt sich für das Schutzgut Lokalklima eine mittlere Beeinträchtigung.
Die ermittelten Auswirkungen werden als nicht erheblich im Sinne der Überwachungsvorschrift § 4c BauGB eingeschätzt.
Klimaschutz und Klimawandelanpassung
Klimaschutz
Als Mitglied des internationalen Klimabündnisses hat sich die Hansestadt Rostock verpflichtet, Treibhausgasemissionen um 10 % gegenüber dem Jahr 2010 zu senken. Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschloss 2008 die Aufstellung eines Konzeptes zur Energiewende und will jetzt mit einem Masterplan einen Weg aufzeigen, wie für Rostock eine Minderung der Emissionen von Treibhausgasen um 95 % im Jahr 2050 erfolgen kann.
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sind die vorgenannten Ziele zu berücksichtigen. Eine wichtige Maßnahme besteht darin, Wärmeverluste möglichst gering zu halten und weitgehend solare Wärmegewinne auszunutzen. Der Beitrag passiver Solarenergienutzung und Verlustminderung durch kompakte Bauformen kann bis zu 30 % des Heizenergiebedarfes betragen.
Lokale Auswirkungen des Klimawandels sind in urbanen Räumen in Form von Überschwemmungen, Küstenerosionen, Gesundheitsgefährdungen, Veränderungen der Artenvielfalt und Nutzungsbeeinträchtigungen spürbar. Hieraus erwächst die Herausforderung geeignete Anpassungsmaßnahmen zu finden (Bender, S., Groth, M. Otto, J., Pfeifer, S. & Seipold, P. 2019). Auch in M-V zeigt sich die Entwicklung zu höheren jährlichen Temperaturen. Im Bericht „Klimainformation für Rostock“ (Bender, S., Groth, M. Otto, J., Pfeifer, S. & Seipold, P. 2019) wurden aktuelle Szenarien berechnet. Die Studie kommt zum Ergebnis, dass es eine erkennbare Temperaturzunahme der mittleren Jahrestemperatur zu verzeichnen gibt. Das schließt alle Jahreszeiten ein. Unter dem Gesichtspunkt von Wärmebelastung und Hitzestress gewinnen Maßnahmen wie das Ertüchtigen von Frischluftbahnen, Baumpflanzungen, Anlage von Grün- und Wasserelementen, Verschattung öffentlicher Plätze und das nachrüsten von öffentlichen Einrichtungen hinsichtlich ausreichender Kühlungsmöglichkeiten an Bedeutung.
Die Stadt Rostock verfügt seit dem Jahr 2005 über ein Rahmenkonzept zum Klimaschutz (Hansestadt Rostock 2005) in dem Klimaziele bis zum Jahr 2010 festgelegt wurden. Das Konzept wurde fortgeschrieben bis zum Jahr 2020 (Hansestadt Rostock 2010). Darin wurde das Ziel festgelegt, dass sich die CO2-Emissionen pro Einwohner und Jahr bis 2020 auf weniger als 3,1 t reduzieren.
Die vorhandenen Nutzungen des Plangebietes sind an die Erdgasversorgung angeschlossen. Diese Versorgung soll auch zukünftig beibehalten werden. Eine eventuelle Installation von Photovoltaik-Anlagen oder Anlagen der Solarthermie auf den Dächern der Bestandsgebäude oder der neuen Gebäude ist mit der unteren Denkmalschutzbehörde abzustimmen.
Baubedingte Beeinträchtigungen des Schutzgutes Klima werden sich durch den zusätzlichen Verkehr und dem Energieverbrauch ergeben. Es ist davon auszugehen, dass während der Baumaßnahmen Baumaschinen, Fahrzeuge, Geräte und Beleuchtung zum Einsatz kommen.
Sturmflut
Aufgrund der Nähe zur Ostsee wirken sich lt. Landschaftsplan der Hansestadt Rostock (Hansestadt Rostock 2013) Sturmfluten unmittelbar auf die Unterwarnow und den angrenzenden Niederungsbereich aus. Etwa ein Fünftel des Territoriums der Stadt gelten als überflutungsgefährdete Niederungsbereiche.
Dennoch hat der Klimawandel Einfluss auf den Meeresspiegel und es ist lt. „Rahmenkonzept zur Anpassung an den Klimawandel in der Hansestadt Rostock“ (Hansestadt Rostock 2012/2013) langfristig von einer veränderten Häufigkeit und Höhe auszugehen. Das Bemessungshochwasser für die Außenküste Rostocks wurde auf 2,80 m NHN und für die Unterwarnow auf 3,00 m NHN festgelegt. Eine Erhöhung um jeweils 0,5 m ist in Aussicht gestellt.
Lt. Veröffentlichungen der Stadt Rostock (https://rathaus.rostock.de/de/service/
aemter/amt_fuer_umweltschutz/wasser_und_boden/sturmflutschutz/251292) sind bei sehr schweren Sturmfluten Ortsteile betroffen, die 2 km von der Unterwarnow entfernt liegen und 7 km vom Ostseestrand.
Das Plangebiet liegt in einem nicht sturmflutgefährdeten Bereich.
Die Stadt Rostock verfügt über ein Integriertes Entwässerungskonzept (INTEK, Hansestadt Rostock 2013) sowie über einen Integralen Entwässerungsleitplan (IELP, Hansestadt Rostock 2016). Darin geht es um den Umgang mit gefährdenden Ereignissen wie Starkregen und Sturmfluten.
Es müssen demnach keine Maßnahmen zum Hochwasserschutz vorgesehen werden. Die Empfindlichkeit kann als gering (Stufe 1) eingeordnet werden. Im INTEK (Hansestadt Rostock 2013) Karte 8 „Gesamtbewertung der hydrologischen Bewertung“ wird das Gebiet mit sehr geringer hydrologischer Gefährdung eingestuft.
Da keine Überflutungsbereiche betroffen sind, wurde keine Bewertung vorgenommen. Festsetzungen ergeben sich nicht.
Starkregenereignisse
Im Plangebiet sind keine öffentlichen Anlagen der Niederschlagswasserableitung vorhanden.
Mit einer Gesamtabflussmenge von 127 l/s wird im Bestand ausgegangen. Nach Umsetzung der Planung erhöht sich dieser Wert ca. 205 l/s.
Für die aus der Planung resultierende zusätzlich zu erwartende Abflussmenge von 78 l/s müssen Retentionsmöglichkeiten geschaffen werden. Eine Versickerung im Geltungsbereich selbst ist aufgrund der Bodeneigenschaften nur eingeschränkt möglich.
Vorgesehen ist, eine etwas tiefer liegende Fläche des Flurstücks 57/8, Flur 1, Flurbezirk VI als Retentionsfläche zu nutzen. Die Fläche liegt nordwestlich des Geltungsbereichs zur Hinrichsdorfer Straße hin.
Der nördliche Teil des Baufeldes 1 ragt in eine Senke mit mittlerer hydrologischer Gefährdung. Um Überflutungsschäden in Folge von Starkniederschlägen zu vermeiden, wird eine angepasste Bauweise (Bauvorsorge) empfohlen. Das kann durch eine leichte Geländeauffüllung umgesetzt werden. Alternativ bietet auch die Vermeidung von ebenerdigen Gebäudeöffnungen Schutz vor wild abfließendem Wasser. Barrierefreie Zugänge könnten dann über flache Rampen oder Schwellen geringer Höhen erreicht werden.