Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 16.So.197 für das Sondergebiet „Küstenmühle“

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.2.6. Schutzgut Wasser

Beschreibung der Situation Oberflächenwasser

Durch das Bauvorhaben werden keine Wasserflächen beansprucht. Im Nordwesten des Geltungsbereichs verläuft entlang der Zuwegung ein Gewässer II. Ordnung 13/3/3.

Das Gewässer verläuft parallel zur Zufahrt in verrohrter Form bzw. als teilweise offener Graben. Hier wird überschüssiges Oberflächenwasser der anliegenden Ackerflächen eingeleitet.

Es ist nicht vorgesehen das Gewässer in die Planung einzubeziehen.

Innerhalb des B-Plans und im nahen Umfeld sind keine Trinkwasserschutzgebiete ausgewiesen.

Bewertung der Umweltauswirkungen und Ableitung von Festsetzungsmöglichkeiten

Eine Bewertung der Empfindlichkeit und der Auswirkungen kann entfallen. Es sind keine Oberflächengewässer durch das Vorhaben betroffen.

Beschreibung der Situation Grundwasser

Der Grundwasserflurabstand beträgt mehr als 10 m (https://www.umweltkarten.mv-regierung.de/atlas/script/index.php). Damit ist das Grundwasser als ausreichend geschützt zu bewerten.

Die Grundwasserneubildung mit Berücksichtigung eines Direktabflusses beträgt 244.8 mm/a. Gemäß Landschaftsplan (Hansestadt Rostock 2013) gilt das Grundwasser im Bereich des B-Plans und darüber hinaus als geschützt. Als Bodentyp ist Regosol-Gley (RQ-G) lt. Stadtbodenkarte der Hansestadt Rostock anzutreffen (https://www.geoport-hro.de/desktop?visiblelayers=3882/23621). Eine Rammkernsondierung vom 19.11.2019 führte zum Ergebnis, dass im oberen Bodenhorizont stark schluffiger Feinsand vorherrscht, der in den tieferen Schichten von Geschiebelehmmergel unterlagert ist. Eine Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers ist auf Grund der Eigenschaften nur sehr begrenzt möglich.

Das Schutzgut Grundwasser weist im Plangebiet eine insgesamt geringe Verschmutzungsempfindlichkeit auf (Stufe 1). Der Grundwasser ist durch den großen Flurabstand ausreichend geschützt gegenüber flächenhaft eindringenden Schadstoffen.

Bewertung der Umweltauswirkungen und Ableitung von Festsetzungsmöglichkeiten

Eine Nutzung des Grundwassers ist durch die Planung nicht vorgesehen. Auswirkungen auf das Grundwasserdargebot sind somit auszuschließen. Das Plangebiet wird an die zentrale Schmutzwasserentsorgung angeschlossen.

Anlagebedingte Auswirkungen ergeben sich aufgrund der geplanten Bebauung mit einem Verlust von versickerungsfähigen Flächen und folglich zu einer Erhöhung des Oberflächenabflusses. Die Grundwasserneubildungsrate wird verringert.

Baubedingte Beeinträchtigungen können sich durch den Eintrag wassergefährdender Stoffe, den unsachgemäßen Umgang mit Maschinen und die Lagerung von Baustoffen und Geräten ergeben. Darüber hinaus ist über die gesamte Bauphase zu gewährleisten, dass eine ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen erfolgt.

Eine betriebsbedingte Beeinträchtigung kann durch Schadstoffeinträge der Bewohner und Nutzer entstehen. Das beinhaltet z. B. Leckagen an Maschinen und Kraftfahrzeugen, die innerhalb des Plangebietes genutzt oder abgestellt werden. Durch einen Anschluss an das zentrale Schmutzwassersystem wird eine Verunreinigung des Grundwassers ausgeschlossen.

Festsetzungen zur Regelung des Grundwasserschutzes sind nicht vorgesehen.

Im Ergebnis ist von einer geringen Verschmutzungsempfindlichkeit (Stufe 1) aufgrund des hohen Grundwasserflurabstandes auszugehen.

Die Eintragsgefährdung kann im Bereich von Grünflächen als gering (Stufe 1) und im Bereich der Bebauung als erhöht (Stufe 2) zugeordnet werden.

Entsprechend der Matrix ergibt sich für das Schutzgut Grundwasser eine geringe Beeinträchtigung.

Die ermittelten Auswirkungen werden als nicht erheblich im Sinne der Überwachungsvorschrift § 4c BauGB eingeschätzt.

4.2.7. Schutzgut Klima

Beschreibung der Situation

Das Bebauungsplangebiet liegt im ozeanisch geprägten Küstenklima. Der GLRP MM/R (LUNG 2007) weist die Umgebung des Plangebietes als niederschlagsnormal aus. Nach dem Landschaftsplan der Hansestadt Rostock (ASNL 2013) gehört das Stadtgebiet zum Klimagebiet der mecklenburgisch-nordvorpommerschen Küsten und Westrügens. Das Wetter ist durch den Wechsel von kontinentalen und maritimen Einflüssen geprägt. Die Belüftung der Stadt erfolgt überwiegend über dynamische Wettersituationen. Bei austauscharmen Hochdruckwetterlagen stellt die Land-Seewind-Zirkulation das dominierende Flurwindsystem mit Belüftungsfunktion für das Stadtgebiet dar. Durch die Nähe zur Ostsee gibt es Bereiche, in denen mit Böengeschwindigkeiten zu rechnen ist.

Das B-Plangebiet zählt lt. Klimafunktionskarte der Stadt Rostock (https://www.geoport-hro.de/desktop?visiblelayers=3882/23621) zum „Gewerbe-Klimatop“, welches durch starke Veränderung aller Klimaelemente gekennzeichnet ist und einen Wärmeinseleffekt ausbildet. Diese haben i. d. R. eine geringe klimatische Funktionseignung. Im konkreten Fall bewirkt die vorhandene Bebauung einen mäßigen Wärmeinseleffekt. Die nächtliche Temperaturabweichung gegenüber den umliegenden Grün- und Freiflächen beträgt durchschnittlich 3 bis 4 Kelvin.

Das Plangebiet hat einen für Gewerbeflächen vergleichsweise hohen Grünflächenanteil. Diese Freiflächen tragen geringfügig zur Kaltluftproduktion bei. Sie haben jedoch für die Wohngebiete Dierkow oder Toitenwinkel aufgrund der Entfernung und der dazwischen liegenden Autobahn keine Bedeutung. Das Plangebiet weist eine insgesamt mittlere klimaökologische Bedeutung auf (Stufe 2).

Bewertung der Umweltauswirkungen und Ableitung von Festsetzungsmöglichkeiten

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Versiegelungen negative Auswirkungen auf das vorherrschende Lokalklima haben.

Zur Beurteilung der Intensität der Nutzung wird der voraussichtliche Versiegelungsgrad auf bisher unbebauten Flächen zum Ansatz gebracht. Mit zunehmender Flächenversiegelung verringert sich die klimatische Bedeutung einer Fläche.

Das Maß der Versieglung errechnet sich anhand der festgesetzten GRZ im B-Plan. Diese orientiert sich für das Gewerbegebiet und die beiden Sondergebiete an der Obergrenze von 0,6 bis 0,8. Überschreitungen sind nicht zulässig.

Im Ergebnis kann es unter Ausschöpfung der jeweiligen maximalen GRZ in den drei Gebieten (GEe, SOGK, SOiW) und Verkehrsflächen außerhalb der Baugebiete zu einer zusätzlichen Versiegelung von 4.829 m² kommen.

Zur Verminderung der Beeinträchtigungen auf das Schutzgut Klima trägt eine Durchgrünung im Geltungsbereich bei. Gehölze haben eine staubfilternde Wirkung und damit einen positiven Effekt auf die Lufthygiene im Bebauungsplan.

Die zulässige Bebauung im Geltungsbereich orientiert sich an der vorhandenen Nutzung und den Grundflächenzahlen der BauNVO. Wertvolle Flächen mit klimaökologischer Bedeutung werden nicht beansprucht. Zur Minimierung der baulichen Beanspruchung klimawirksamer Freiflächen werden Grünflächen im Bebauungsplan ausgewiesen (Tab. 18).

mögliche Auswirkungen auf das Schutzgut KlimaFestsetzungsmöglichkeiten im Bebauungsplan
geringe Veränderung der Klimafunktion durch zusätzliche Versiegelung und Bebauung
  • Ausweisung von Flächen für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB
  • Anpflanzung von Bäumen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB
Tab. 18: Auswirkungen und Festsetzungsmöglichkeiten für das Schutzgut Klima

Im Ergebnis ist von einer mittleren klimaökologischen Bedeutung (Stufe 2) und einer mittleren Flächenversiegelung (Stufe 1) auszugehen. Entsprechend der Bewertungsmethodik ergibt sich für das Schutzgut Lokalklima eine mittlere Beeinträchtigung.

Die ermittelten Auswirkungen werden als nicht erheblich im Sinne der Überwachungsvorschrift § 4c BauGB eingeschätzt.

Klimaschutz und Klimawandelanpassung

Klimaschutz

Als Mitglied des internationalen Klimabündnisses hat sich die Hansestadt Rostock verpflichtet, Treibhausgasemissionen um 10 % gegenüber dem Jahr 2010 zu senken. Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschloss 2008 die Aufstellung eines Konzeptes zur Energiewende und will jetzt mit einem Masterplan einen Weg aufzeigen, wie für Rostock eine Minderung der Emissionen von Treibhausgasen um 95 % im Jahr 2050 erfolgen kann.

Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sind die vorgenannten Ziele zu berücksichtigen. Eine wichtige Maßnahme besteht darin, Wärmeverluste möglichst gering zu halten und weitgehend solare Wärmegewinne auszunutzen. Der Beitrag passiver Solarenergienutzung und Verlustminderung durch kompakte Bauformen kann bis zu 30 % des Heizenergiebedarfes betragen.

Lokale Auswirkungen des Klimawandels sind in urbanen Räumen in Form von Überschwemmungen, Küstenerosionen, Gesundheitsgefährdungen, Veränderungen der Artenvielfalt und Nutzungsbeeinträchtigungen spürbar. Hieraus erwächst die Herausforderung geeignete Anpassungsmaßnahmen zu finden (Bender, S., Groth, M. Otto, J., Pfeifer, S. & Seipold, P. 2019). Auch in M-V zeigt sich die Entwicklung zu höheren jährlichen Temperaturen. Im Bericht „Klimainformation für Rostock“ (Bender, S., Groth, M. Otto, J., Pfeifer, S. & Seipold, P. 2019) wurden aktuelle Szenarien berechnet. Die Studie kommt zum Ergebnis, dass es eine erkennbare Temperaturzunahme der mittleren Jahrestemperatur zu verzeichnen gibt. Das schließt alle Jahreszeiten ein. Unter dem Gesichtspunkt von Wärmebelastung und Hitzestress gewinnen Maßnahmen wie das Ertüchtigen von Frischluftbahnen, Baumpflanzungen, Anlage von Grün- und Wasserelementen, Verschattung öffentlicher Plätze und das nachrüsten von öffentlichen Einrichtungen hinsichtlich ausreichender Kühlungsmöglichkeiten an Bedeutung.

Die Stadt Rostock verfügt seit dem Jahr 2005 über ein Rahmenkonzept zum Klimaschutz (Hansestadt Rostock 2005) in dem Klimaziele bis zum Jahr 2010 festgelegt wurden. Das Konzept wurde fortgeschrieben bis zum Jahr 2020 (Hansestadt Rostock 2010). Darin wurde das Ziel festgelegt, dass sich die CO2-Emissionen pro Einwohner und Jahr bis 2020 auf weniger als 3,1 t reduzieren.

Die vorhandenen Nutzungen des Plangebietes sind an die Erdgasversorgung angeschlossen. Diese Versorgung soll auch zukünftig beibehalten werden. Eine eventuelle Installation von Photovoltaik-Anlagen oder Anlagen der Solarthermie auf den Dächern der Bestandsgebäude oder der neuen Gebäude ist mit der unteren Denkmalschutzbehörde abzustimmen.

Baubedingte Beeinträchtigungen des Schutzgutes Klima werden sich durch den zusätzlichen Verkehr und dem Energieverbrauch ergeben. Es ist davon auszugehen, dass während der Baumaßnahmen Baumaschinen, Fahrzeuge, Geräte und Beleuchtung zum Einsatz kommen.

Sturmflut

Aufgrund der Nähe zur Ostsee wirken sich lt. Landschaftsplan der Hansestadt Rostock (Hansestadt Rostock 2013) Sturmfluten unmittelbar auf die Unterwarnow und den angrenzenden Niederungsbereich aus. Etwa ein Fünftel des Territoriums der Stadt gelten als überflutungsgefährdete Niederungsbereiche.

Dennoch hat der Klimawandel Einfluss auf den Meeresspiegel und es ist lt. „Rahmenkonzept zur Anpassung an den Klimawandel in der Hansestadt Rostock“ (Hansestadt Rostock 2012/2013) langfristig von einer veränderten Häufigkeit und Höhe auszugehen. Das Bemessungshochwasser für die Außenküste Rostocks wurde auf 2,80 m NHN und für die Unterwarnow auf 3,00 m NHN festgelegt. Eine Erhöhung um jeweils 0,5 m ist in Aussicht gestellt.

Lt. Veröffentlichungen der Stadt Rostock (https://rathaus.rostock.de/de/service/ aemter/amt_fuer_umweltschutz/wasser_und_boden/sturmflutschutz/251292) sind bei sehr schweren Sturmfluten Ortsteile betroffen, die 2 km von der Unterwarnow entfernt liegen und 7 km vom Ostseestrand.

Das Plangebiet liegt in einem nicht sturmflutgefährdeten Bereich.

Die Stadt Rostock verfügt über ein Integriertes Entwässerungskonzept (INTEK, Hansestadt Rostock 2013) sowie über einen Integralen Entwässerungsleitplan (IELP, Hansestadt Rostock 2016). Darin geht es um den Umgang mit gefährdenden Ereignissen wie Starkregen und Sturmfluten.

Es müssen demnach keine Maßnahmen zum Hochwasserschutz vorgesehen werden. Die Empfindlichkeit kann als gering (Stufe 1) eingeordnet werden. Im INTEK (Hansestadt Rostock 2013) Karte 8 „Gesamtbewertung der hydrologischen Bewertung“ wird das Gebiet mit sehr geringer hydrologischer Gefährdung eingestuft.

Da keine Überflutungsbereiche betroffen sind, wurde keine Bewertung vorgenommen. Festsetzungen ergeben sich nicht.

Starkregenereignisse

Im Plangebiet sind keine öffentlichen Anlagen der Niederschlagswasserableitung vorhanden.

Mit einer Gesamtabflussmenge von 127 l/s wird im Bestand ausgegangen. Nach Umsetzung der Planung erhöht sich dieser Wert ca. 205 l/s.

Für die aus der Planung resultierende zusätzlich zu erwartende Abflussmenge von 78 l/s müssen Retentionsmöglichkeiten geschaffen werden. Eine Versickerung im Geltungsbereich selbst ist aufgrund der Bodeneigenschaften nur eingeschränkt möglich.

Vorgesehen ist, eine etwas tiefer liegende Fläche des Flurstücks 57/8, Flur 1, Flurbezirk VI als Retentionsfläche zu nutzen. Die Fläche liegt nordwestlich des Geltungsbereichs zur Hinrichsdorfer Straße hin.

Der nördliche Teil des Baufeldes 1 ragt in eine Senke mit mittlerer hydrologischer Gefährdung. Um Überflutungsschäden in Folge von Starkniederschlägen zu vermeiden, wird eine angepasste Bauweise (Bauvorsorge) empfohlen. Das kann durch eine leichte Geländeauffüllung umgesetzt werden. Alternativ bietet auch die Vermeidung von ebenerdigen Gebäudeöffnungen Schutz vor wild abfließendem Wasser. Barrierefreie Zugänge könnten dann über flache Rampen oder Schwellen geringer Höhen erreicht werden.

4.2.8. Schutzgut Luft

Beschreibung der Situation

Das Bebauungsplangebiet liegt nordöstlich der BAB A19 in Richtung Überseehafen. Zu erreichen ist der Standort über die Abfahrt Rostock-Nord. Die Landesstraße in Richtung Graal Müritz verläuft im Westen des Plangebietes.

Aus dem Luftgütebericht des Landes M-V für das Jahr 2019 (LUNG 2020) kann über die Auswertung der insgesamt fünf Messstationen der Hansestadt Rostock die Grundbelastung abgeschätzt werden. Folgende Messtationen stehen zur Verfügung:

  • Warnemünde
  • Hohe Düne
  • Holbeinplatz
  • Straße Am Strande
  • Stuthof.

In den Karten zur Luftqualität der Hansestadt Rostock mit Stand 2020 werden Jahresmittelwerte der Immissionsbelastung der Luftschadstoffkomponenten Stickstoffdioxid, Feinstaub und Schwefeldioxid gezeigt.

Die Abb. 11 zeigt Luftschadstoffbelastung für Stickoxide (NOₓ). NO₂ gilt in der Luftreinhaltung als wichtiger Indikator für den Gesamtmix aus Luftschadstoffen, dem der Mensch in der Stadt ausgesetzt ist und kann somit als Maßstab für die Luftqualität in den repräsentierten Gebieten dienen. Eine sehr geringe Belastung ergibt sich für den überwiegenden Teil des B-Plans mit Ausnahme des Querungsbereichs der L 22 und der BAB A19, wo eine geringe Belastung gemessen wurde.

Abb.11

Auszug der Luftqualitätskarte 2020 der Hansestadt Rostock

(Quelle: https://www.geoport-hro.de/desktop?visiblelayers=3882/23621)

Die Abb. 12 erfasst die lufthygienische Belastung für den Parameter Feinstaub der Fraktion < 2,5 µm aus der Luftqualitätskarte der Hansestadt Rostock 2020 mit Informationen zum Jahresmittelwert des Feinstaubs der Fraktion