4.2.12. Bau- und Betriebsbedingte Auswirkungen
Abfallerzeugung, - beseitigung und -verwertung
Für den Geltungsbereich besteht eine Anschlusspflicht an das öffentliche kommunale Abfallsystem. Mit der vorhandenen Nutzung ist die Abfallentsorgung schon aktuell und für den zukünftigen Betrieb gesichert. Für die Anfuhr von Fahrzeugen des städtischen Entsorgungsunternehmens sind Wenderadien entsprechend der Fahrzeugdimensionierung vorzusehen und Standorte für Sammelstellen.
Zur Art und Menge von Abfällen, die aufgrund der Umsetzung anfallen, können derzeit keine detaillierten Angaben gemacht werden. Die umweltschonende Beseitigung und anschließende Verwertung von Abfällen hat den Fachgesetzen zu entsprechen.
Für die Abfallbehandlung bzw. deren Entsorgung gelten die Vorschriften der Satzung der Stadt Rostock.
Anfallende Baustoffe, Bauabfälle und Betriebsstoffe sind so zu sammeln und zu lagern, dass Stoffeinträge und Auswaschungen auszuschließen sind.
Es gilt die Abfallsatzung (AbfS) der Hansestadt Rostock und die Ausschlussliste Anlage. Im § 2 der Satzung ist das Gebot der Abfallvermeidung festgeschrieben. Der § 3 Abs. 4 regelt die Art des Mülls. Der durch die Umsetzung des B-Plan anfallende Müll zählt zum Geschäftsmüll aus gewerblicher und industrieller Herkunft. Eingeschlossen sind auch Abfälle aus gastronomischen Einrichtungen.
Abschätzung des Risikos für Unfälle und Katastrophen
Die Störfallverordnung bildet die Grundlage zum Umgang bei plötzlich auftretender Störfällen von technischen Anlagen, die mit gefährlichen Stoffen arbeiten. In Mecklenburg-Vorpommern ergibt sich aus der Verordnung die Einstufung von Betrieben aus Inspektionsplan zur Überwachung von Störfallanlagen (MLU 2017).
Die Störallbetreibe in Rostock und Umgebung weisen Abstände von mehr als 2,5 km auf. Dazu zählen:
- Zwischenlager der VEOLIA GmbH im Westen Rostocks
- Stofflager im Bereich des Seehafens
- YARA GmbH & Co. KG. / Tanklager Peez, 18147 Rostock
- DOW Olefineverbund GmbH/Oewerwischenweg 1, 18146 Rostock
- Großtanklager-Ölhafen Rostock GmbH/Oewerwischenweg 1, 18146 Rostock
- PCK Raffinerie GmbH, PCK Raffinerie GmbH Bevorratungstanklager Rostock-Peez/Oewerwischerweg, 18146 Rostock
- Neptun Werft GmbH & Co. KG/Werftallee 12, 18119 Rostock
- VEOLIA Umweltservice Nord GmbH Niederlassung M-V Betrieb Sonderabfall- und Industrieservice Rostock/Am Heidenholt 1, 18147 Rostock
Eine konkrete Abstandsregelung zum Einwirken einer Störfallanlage liegt nicht vor. Die Wirkung bei schweren Unfällen und Katastrophen in einem solchen Betrieb ist stark abhängig von der Produktion von Gefahrengütern und der Lagerung. Der Abstand wird als ausreichend erachtet.
Die vorgesehene Planung ermöglicht keine Vorhaben, von denen die Gefahr schwerer Unfälle oder Katastrophen ausgeht. Im Umfeld des Plangebietes befinden sich auch keine Gebiete oder Anlagen von denen eine derartige Gefahr für die zukünftige Nutzung im Plangebiet ausgeht.
Kumulierung mit Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete
Nach derzeitigem Kenntnisstand sind ähnliche Projekte im näheren Umfeld nicht vorgesehen. D. h. im engen räumlichen Zusammenhang sind keine weiteren Vorhaben der selben Art vorgesehen. Somit können kumulierende Wirkungen ausgeschlossen werden.
Eingesetzte Techniken und Stoffe
Zu den eingesetzten Techniken und Stoffen, die in den durch die Planung ermöglichten Vorhaben verwendet werden, können derzeit keine konkreten Angaben gemacht werden. Auf der Planebene nicht absehbare Umweltauswirkungen sind auf der Zulassungsebene zu prüfen.