Planungsdokumente: Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie Görmin

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Inhaltsverzeichnis

Begründung mit Umweltbericht

3.5.2 Schutzgut Boden

Der Boden im Untersuchungsgebiet ist Vorbelastungen durch die Ackernutzung ausgesetzt. Das Bodenprofil der oberen Bodenschichten ist gestört und der Boden insgesamt durch Dünge- und Pflanzenschutzmittel belastet. Diese Nutzung wird auf den Windeignungsgebieten auch nach einer Bebauung mit WEA auf den verbleibenden Flächen weitergeführt, so dass sich nur geringfügige Veränderungen in Bezug auf das Schutzgut Boden ergeben.

Mit der Errichtung von WEA und den entsprechenden Zuwegungen und Montageflächen kommt es sowohl zu dauerhaften als auch zu temporären Bodenverdichtungen bzw. Versiegelungen. Langfristig können die WEA nach Ablauf ihrer Standzeit (ca. 20 – 25 Jahre) zurückgebaut und somit auch die versiegelten Flächen wieder als landwirtschaftliche Nutzfläche hergestellt werden. Es besteht für den jeweiligen Vorhabenträger eine Rückbauverpflichtung nach Einstellung der windenergetischen Nutzung.

Der bis zum Rückbau vorhandene Eingriff wird landesmethodisch über den Biotopansatz der Hinweise zur Eingriffsregelung M-V (Neufassung 2018) ermittelt.

Die im Rahmen einer Umsetzung des sachlichen Teilflächennutzungsplans hervorgerufenen Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden sind insgesamt als gering und nicht erheblich einzustufen.

3.5.3 Schutzgut Fläche

Die beiden Teilflächen Nord und Süd sind größtenteils unbebaut, durch die intensive Landwirtschaftsnutzung jedoch deutlich anthropogen vorgeprägt. Die Teilfläche Süd wird bereits anteilig durch WEA beansprucht, entsprechend besteht durch die Zuwegungen sowie die vorhandenen WEA eine Flächeninanspruchnahme. Die durch die Neuanlage von WEA versiegelte Fläche (temporär: Montageflächen; dauerhaft: Fundamente und Zuwegungen der WEA) sowie die Beanspruchung des bisher nicht durch WEA genutzten nördlichen Teilgebietes sind in Relation zur Gesamtfläche als gering zu betrachten. Es besteht somit keine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgutes Fläche.

3.5.4 Schutzgut Wasser

Die bestehenden oder angrenzenden Kleingewässer bzw. Entwässerungsgräben werden vom Vorhaben nicht berührt. Küstengewässer oder weitere Stand- oder Fließgewässer sind nicht betroffen. Auswirkungen auf den lokale den lokalen Grundwasserstand sind auf Grund der geringfügig beanspruchten Versiegelungsflächen und der verhältnismäßig geringen Bautiefen als nicht wahrscheinlich anzusehen.

Betriebsbedingte Beeinträchtigungen des Landschaftswasserhaushaltes, des Bodenwassers oder von anderen Wasserkörpern (Fließ- oder Standgewässer) sind nicht absehbar.

Im Zuge der Umsetzung von baulichen Maßnahmen innerhalb der Windeignungsgebiete ist mit Versiegelungen und somit mit Eingriffen in den Landschaftswasserhaushalt zu rechnen. Durch die geringen Ausmaße sind diese jedoch als gering und somit als nicht erheblich einzustufen.