Planungsdokumente: Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie Görmin

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung mit Umweltbericht

3.1.4 Verfügbare umweltrelevante Unterlagen

Für den Umweltbericht des vorliegenden Sachlichen Teilflächennutzungsplans werden insbesondere folgende Unterlagen und Quellen herangezogen:

  • Kartenportal Umwelt des Landes Mecklenburg-Vorpommern (2021)
  • Kartierergebnisse Dipl.-Biol. Kirsten Russow (2020)

3.2 Ziele des Umweltschutzes

Gesetzliche Ziele

Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) regelt den Schutz von Natur und Umwelt seit 2010 nicht nur mehr auf Bundesebene, sondern als direkt geltende konkurrierende Gesetzgebung auch unmittelbar für die einzelnen Bundesländer. Für Windenergievorhaben sind insbesondere folgende Regelungen von Bedeutung:

  • Nach § 15 BNatSchG ist der Verursacher eines Eingriffes dazu verpflichtet, Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen und bei nicht vermeidbaren Beeinträchtigungen diese auszugleichen. Was als Eingriff zu werten ist, regelt § 14 BNatSchG. Dadurch sollen Eingriffe auf ein Minimum beschränkt werden und im Sinne von Natur und Umwelt kompensiert werden.
  • §§ 44 und 45 BNatSchG widmen sich dem Besonderen Artenschutz, hier: den Verboten, die potenziell durch ein Vorhaben generiert werden können. Da insbesondere bei Windenergievorhaben fliegende Tierarten – Vögel und Fledermäuse – zu beachten sind, bedarf es einer besonderen Beachtung dieser Tiergruppen. Für Fledermäuse fehlen potenzielle Habitate und Leitstrukturen in unmittelbarer Nähe, weshalb der Fokus auf der Artengruppe Brut-, vor allem auf Großvögel liegt.

Auf Landesebene werden die Ziele des BNatSchG durch das Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) nur noch in einzelnen Punkten ergänzt. Hier werden beispielsweise in den §§ 18 bis 20 NatSchAG M-V konkrete Angaben zum Schutz von Bäumen, Alleen und geschützten Biotopen gemacht. Sie dienen dem Erhalt besonderer Landschaftselemente und Biotope. Weiterhin dienen – ergänzend zu den bereits unmittelbar geltenden Regelungen des BNatSchG – §§ 21 und 23 dem Schutz und Erhalt von Natura 2000-Gebieten sowie dem Artenschutz.

Ergänzend fordert das Baugesetzbuch (BauGB) von den Kommunen die Berücksichtigung der Nutzung erneuerbarer Energien bei der Aufstellung von Bauleitplänen.

Ziele aus relevanten Plänen/ Programmen

Derzeit wird von der Landesplanung (Landesraumentwicklungsprogramm (LEP)) eine Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien als Beitrag zur Energiewende in Deutschland angestrebt. Der Ausbau der erneuerbaren Energien trägt nach LEP zur Steigerung der regionalen Wertschöpfung bzw. der Effektivität regionaler Wertschöpfungsketten bei.

Das RREP VP (2. Änderung) sieht „in allen Teilen der Planungsregion […] eine bedarfsgerechte, zuverlässige, preiswerte, umwelt- und ressourcenschonende Energieversorgung“ vor. Darüber hinaus sollen „an geeigneten Standorten […] die Voraussetzungen für den Ausbau regenerativer Energieträger“ geschaffen werden. Der RREP VP regelt außerdem die Kriterien für Ausschlussgebiete.

Für die Gemeinde Görmin besteht seit dem Jahr 2011 eine Windeignungsfläche, zudem wurde im Jahr 2015 eine zweite Windeignungsfläche (Gebietsnummer 13/2015 Dargelin) ausgewiesen.

Da für das Gemeindegebiet kein Landschaftsplan besteht, stehen den ausgewiesenen Flächen keine landschaftsplanerischen Ziele entgegen. Eine Berücksichtigung der vorhandenen Kleingewässer- und Gehölzstrukturen erfolgt im Zuge der Umsetzungsplanung von konkreten Windenergievorhaben.

3.3 Wesentliche Merkmale der Umwelt und derzeitiger Umweltzustand

Für die Strategische Umweltprüfung (SUP) sind die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und das Landschaftsbild die wesentlichen Betrachtungsobjekte.

Die beiden Teilflächen sind momentan vorwiegend durch landwirtschaftliche Nutzung geprägt, ein Großteil der Flächen im Windeignungsgebiet wird als Acker genutzt. Die Teilfläche Süd beherbergt den bestehenden Windpark Görmin. Vereinzelt sind kleine Gehölzbereiche (meist in alten Söllen oder als lineare Begleitstruktur) sowie ein Kleingewässer vorhanden. Zudem befinden sich in der Teilfläche Süd eine Kreisstraße sowie die Zufahrten zu den bestehenden WEA.

Zwischen den beiden Teilflächen verlauft die Bundesautobahn A 20, wodurch eine entsprechende Verkehrs- und Lärmbelastung im Grenzbereich beider Teilflächen besteht. Neben der bereits erwähnten Kreisstraße sind sonst keine weiteren verkehrsrelevanten Strukturen vorhanden, lediglich die Zuwegungen zu den WEA (Wartungsarbeiten) und landwirtschaftlich genutzte Verkehrswege.

Tabelle 1: Umweltzustand und Umweltmerkmale

SchutzgutUmweltzustand
BodenOberflächlich stehen Geschiebelehme und -mergel der Grundmoräne an, durch die langjährige landwirtschaftliche Nutzung ist von einem allgemein anthropogen überprägten, homogenen Bodengefüge auszugehen. Die Teilfläche Süd ist zudem durch Bodenversiegelungen (Fundamente und Funktionsflächen der WEA, Zufahrtsstraßen) vorgeprägt.
FlächeGrundsätzlich besteht in beiden Teilflächen eine intensive, anthropogene Nutzung in Form einer großflächigen intensiven Landwirtschaftsnutzung. Im Teilbereich Süd bestehen durch die Fundamente der WEA und deren Zuwegungen sowie eine querende Kreisstraße ein Anteil an versiegelter Fläche. Die zwischen den beiden Teilflächen liegende Bundesautobahn A 20 besteht als vollversiegelte Fläche mit intensiver anthropogener Prägung und Nutzung.
WasserIm Bereich des bestehenden Windparks Görmin (Teilfläche Süd) befinden sich zwei kleinere Standgewässer, zudem grenzt südöstlich ein weiteres Standgewässer sowie ein Fließgewässer in Form eines Grabens an. Die Teilfläche Nord ist frei von Stand- und Fließgewässern, in beiden Teilflächen gibt es keine Küstengewässer. Es sind zudem keine Wasserschutzgebiete, Trinkwasserschutzgebiete oder Küstenschutzstreifen vorhanden. Das Grundwasser ist größtenteils unbedeckt (Mächtigkeit bindiger Deckschichten: < 5 m) und somit nur gering geschützt. Lediglich eine kleine Fläche im äußersten Nordosten der Teilfläche Nord weist bedeckte Grundwasserleiter (Mächtigkeit bindiger Deckschichten: