Planungsdokumente: Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie Görmin

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Inhaltsverzeichnis

Begründung mit Umweltbericht

3.5.5 Europäische Wasserrahmenrichtlinie

Die Planung berührt keine WRRL-berichtspflichtigen Gewässer.

3.5.6 Schutzgut Luft

Durch den emissionsfreien Betrieb von Windenergieanlagen ist eine negative umweltrelevante Betroffenheit des Schutzgutes Luft auszuschließen.

3.5.7 Schutzgut Klima

Eine Beeinträchtigung des Meso- und Makroklimas durch die bauliche Umsetzung des sachlichen Teilflächennutzungsplans Windenergie ist nicht absehbar. Veränderungen im Bereich des Mikroklimas im direkten Umfeld der WEA sind nicht auszuschließen, allerdings von geringer Relevanz und Erheblichkeit. Gleiches gilt für Zuwegungen zu den WEA und den Schattenwurfflächen der Rotorblätter.

Die durch die Windkraft erzeugte Energie stellt in Relation eine sauberere und zugleich regenerative Form der Energiegewinnung dar. Sie trägt zu einer Reduzierung der CO2-Emissionen im Bereich der Energiegewinnung bei. Die Nutzung von Windenergie als Teil der regenerativen Energieformen ist im Übrigen in § 1 Abs. 3 Nr. 4 BNatSchG als Ziel des Naturschutzes und der Landespflege genannt.

Eine erhebliche Beeinträchtigung des Klimas durch die Umsetzung des sachlichen Teilflächennutzungsplans Windenergie ist somit nicht gegeben.