1.4.2 Zustand von Natur und Umwelt
Schutzgebiete nach internationalem und nationalem Recht
In dem von großen landwirtschaftlichen Nutzflächen geprägten Gemeindegebiet beschränken sich die Schutzgebiete auf das südlich das Gemeindegebiet begrenzende Peenetal (vgl. Abbildung 4). Der engere Bereich der Peene ist überlagernd als Gebiet gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) DE 2045-302 Peenetal mit Zuflüssen, Kleingewässerlandschaft am Kummerower See und Naturschutzgebiet 327 Peenetal von Salem bis Jarmen festgesetzt. Einbezogen wurde der Bachlauf der Schwinge, der mit einigem Abstand (ca. 4 km zur Gemeindegrenze) westlich das Gemeindegebiet umfasst und bei der Ortslage Pustow bis an das Gemeindegebiet heranreicht.
Im Bereich Görmin entsprechen die Schutzgebiete (GGB, NSG) zudem im Wesentlichen der Abgrenzung des EU-Vogelschutzgebiets (VSG) DE 2147-401 Peenetallandschaft. Das Peenetal ist darüber hinaus einschließlich einer bis an die Ortslage Görmin heranreichenden Pufferfläche zudem als Naturpark NP 8 Flusslandschaft Peenetal festgesetzt.
Außerhalb des Gemeindegebiets bestehen in einem Abstand von rund 4,0 km in nordöstlicher Richtung Schutzgebiete v.a. südlich von Weitenhagen (VSG DE 1946-402 Wälder südl. Greifswald, darin eingeschlossen u.a. LSG L 146 Naturwald Busdorf sowie die Flächennaturdenkmale Alteichenbestand am Burgwall bei Grubenhagen, Buchenaltholzbestände und Pankhörn-Moor).
Biotope nach NatSchAG M-V
Die im Biotopverzeichnis verzeichneten gesetzlich geschützten Biotope konzentrieren sich im Bereich der Schutzgebiete (vgl. Abbildung 5). In der Ackerlandschaft nördlich des Ortes Görmin finden sich nur vereinzelte kleinere Sölle bzw. Feldgehölze, die dem gesetzlichen Biotopschutz unterliegen. Die Biotope erreichen kaum je eine Größe von 0,5 ha, können demnach bei der Windkraftplanung kleinräumig integriert werden und spielen folglich für die Bestimmung von Windeignungsgebieten keine Rolle.
landschaftliche Freiräume
Mit dem Bau der zwischen den Orten verlaufenden BAB A 20 wurden die Freiflächen im Gemeindegebiet zerschnitten. Landschaftliche Freiräume mit sehr hoher Schutzwürdigkeit (Stufe 4) gemäß Funktionenbewertung liegen nur im Peenetal und sind als Bestandteil der Schutzgebietskulisse gesichert.
Vogelrast und Vogelzug
Das Gemeindegebiet spielt für die Vogelrast eine eher untergeordnete Bedeutung. Gemäß der Analyse und Bewertung der Lebensraumfunktion für rastende und überwinternde Wat- und Wasservögel (Vogelarten der Feuchtgebiete und des Offenlandes) sind nur Teilflächen überhaupt von Bedeutung und werden auf der 4-stufigen Skala mit 2 bewertet (regelmäßig genutzte Nahrungs- und Ruhegebiete von Rastgebieten verschiedener Klassen - mittel bis hoch).
Das Modell der Dichte des Vogelzuges (vgl. Abbildung 6) beschreibt die horizontale Verteilung ziehender Vögel über Mecklenburg-Vorpommern. Die Grundannahmen, auf denen dieses Modell beruht und die Ableitung der Dichtezonen aus den vorliegenden Daten, sind im „Fachgutachten Windenergienutzung und Naturschutz“ (I.L.N. 1996) detailliert beschrieben. Unterschieden wird in
- Zone A: hohe bis sehr hohe Dichte
- Zone B: mittlere bis hohe Dichte
Das Gemeindegebiet von Görmin liegt im südlichen Bereich (Peenetal) innerhalb der Zone A, ansonsten in Zone B. Der Bereich der Zone A entspricht räumlich in etwa den o.g. Rastflächen der Stufe 2.
Landschaftsbild
Mit Ausnahme des südlichen Peenetals, das als Landschaftsbildraum IV 6 – 4 Peeneniederung mit Stufe 4 – sehr hoch bewertet wird, ist das Gemeindegebiet Görmin als Ackerlandschaft um Klein Zastrow-Gross Görmin (Landschaftsbildraum: III 6 – 35) von eher geringer Schutzwürdigkeit. Erst die nördlich verlaufende Schwinge (Landschaftsbildraum: III 6 - 34 Niederung Schwingetal) erfährt eine höhere Bewertung (Stufe 3 – hoch bis sehr hoch).
Wasser
Im Gemeindegebiet Görmin bestehen keine Trinkwasserschutzgebiete.