Planungsdokumente: Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie Görmin

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Inhaltsverzeichnis

Begründung mit Umweltbericht

3.1.2 Abschichtung

Im Sinne einer Abschichtung werden im Folgenden die Aussagen des Umweltberichts zur 2. Änderung des RREP VP zum Windpark WEG Nr. 13/2015 Dargelin wiedergegeben, der folgende zusammenfassende Bewertung über die Umweltauswirkungen trifft:

Abbildung 9: Auszug aus dem Umweltbericht zur 2. Änderung des RREP VP zum Windeignungsgebiet 13/2015 Dargelin über die Betroffenheit der Schutzgüter (Quelle: RREP VP)

Als artenschutzrechtliches Konfliktpotential wurde die Betroffenheit von Nahrungsflächen des Schreiadlers benannt.

3.1.2 Kurzdarstellung des Plans

In der Gemeinde Görmin soll die Entwicklung von Windenergie mittels eines „Sachlichen Teilnutzungsplans Windenergie“ auf zwei Teilflächen gefördert werden. Die beiden Teilflächen umfassen Windeignungsflächen mit geringfügig verschiedenen raumordnerischen Legitimationen, die sich aus den Änderungen der lokalen Gemeindezuordnungen nach der Kreisgebietsreform (ab 04.09.2011) ergeben haben. Die Landesplanung strebt eine Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien als Beitrag zur Energiewende in Deutschland an. Die Aufgabe der Festlegung von neuen Windeignungsgebieten wird dabei an das RREP verwiesen. Die Aufstellung des sachlichen Teilnutzungsplans Windenergie hat die Förderung einer CO2-neutraleren Energieerzeugung sowie die Stärkung der lokalen mittelständischen Wirtschaft zum Ziel.

Die Teilfläche Süd wurde noch im Zuge des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte (RREP MS, rechtskräftig seit 15.06.2011) als Windeignungsfläche (Gebietsnummer 7) ausgewiesen. Die Windeignungsfläche wurde in die 2. Änderung des RREP VP übernommen.

Im Zuge der Kreisgebietsreform wurden die Gemeinden dem Landkreis Vorpommern-Greifswald und somit dem Planungsbereich Vorpommern zugeordnet.

Die Teilfläche Nord wurde im Zuge der 2. Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern als Windeignungsfläche (Gebietsnummer: 13/2015 Dargelin) ausgewiesen.

Darüber hinaus sind keine weiteren Pläne im Betrachtungsraum bekannt, die in Wechselwirkungen mit dem Vorhaben treten könnten.

3.1.3 Untersuchungsrahmen

Als Untersuchungsgebiet für diesen Umweltbericht wird das Gebiet des sachlichen Teilflächennutzungsplanes verwendet. Dies umfasst die Flächen des bestehenden Windparks Görmin (Eignungsgebiet 4/7), welcher als Teilfläche Süd bezeichnet wird, sowie eine weitere Windeignungsfläche direkt nördlich der Bundesautobahn A20, welches sich ebenfalls im Gemeindegebiet der Gemeinde Görmin befindet und fortlaufend als Teilfläche Nord (Eignungsfläche 13/2015; RREP VP) bezeichnet wird.

Die Teilfläche Nord setzt sich vollständig aus landwirtschaftlich genutzten Flächen und Wegen zusammen und befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Bundesautobahn A20. Da es sich bei dieser Teilfläche um eine bisher unbebaute Fläche handelt, ist dem Schutzgut Landschaftsbild bzw. Landschaft grundsätzlich eine besondere Bedeutung beizumessen, sodass sich der Untersuchungsraum nicht nur auf die tatsächliche Eignungsfläche reduziert, sondern – in Anbetracht der Höhe der Windenergieanalagen – auch auf die angrenzenden Flächen projiziert werden muss. Der vorhandene Windpark Görmin, unmittelbar südlich der A20 (ca. 350 m in südlicher bis südwestlicher Richtung) stellt jedoch – auch im Zusammenhang mit der trennenden Autobahn A20 – eine erhebliche bauliche Vorprägung des Gesamtraumes dar.

Die Teilfläche Süd umfasst die Fläche des bestehenden Windparks Görmin sowie die umliegenden Restflächen des Eignungsgebietes Windenergie 4/7 und direkt angrenzenden Landwirtschaftsflächen. Auf Grund des bestehenden Windparks ist dem Schutzgut Landschaftsbild bzw. Landschaft dahingehend eine geringere Bedeutung beizumessen, als das ja bereits eine deutlich prägende Bebauung vorherrscht. Lediglich Auswirkungen über die bestehenden Flächenbeanspruchungen hinaus sind für die Ausweitung des Untersuchungsrahmens somit als relevant anzusehen.