In der Gemeinde Görmin soll die Entwicklung von Windenergie mittels eines „Sachlichen Teilnutzungsplans Windenergie“ auf zwei Teilflächen gefördert werden. Die beiden Teilflächen umfassen Windeignungsflächen mit geringfügig verschiedenen raumordnerischen Legitimationen, die sich aus den Änderungen der lokalen Gemeindezuordnungen nach der Kreisgebietsreform (ab 04.09.2011) ergeben haben. Die Landesplanung strebt eine Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien als Beitrag zur Energiewende in Deutschland an. Die Aufgabe der Festlegung von neuen Windeignungsgebieten wird dabei an das RREP verwiesen. Die Aufstellung des sachlichen Teilnutzungsplans Windenergie hat die Förderung einer CO2-neutraleren Energieerzeugung sowie die Stärkung der lokalen mittelständischen Wirtschaft zum Ziel.
Die Teilfläche Süd wurde noch im Zuge des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte (RREP MS, rechtskräftig seit 15.06.2011) als Windeignungsfläche (Gebietsnummer 7) ausgewiesen. Die Windeignungsfläche wurde in die 2. Änderung des RREP VP übernommen.
Im Zuge der Kreisgebietsreform wurden die Gemeinden dem Landkreis Vorpommern-Greifswald und somit dem Planungsbereich Vorpommern zugeordnet.
Die Teilfläche Nord wurde im Zuge der 2. Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern als Windeignungsfläche (Gebietsnummer: 13/2015 Dargelin) ausgewiesen.
Darüber hinaus sind keine weiteren Pläne im Betrachtungsraum bekannt, die in Wechselwirkungen mit dem Vorhaben treten könnten.