Planungsdokumente: VB6 *Ferienpark Gutsanlage Tüzen*

Begründung

1.3. Zweck des Bebauungsplanes

Die zu überplanende Fläche liegt im bauplanungsrechtlichen Außenbereich. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6 *Ferienpark Gutsanlage Tüzen* enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung und schafft innerhalb seines Geltungsbereiches die planungsrechtliche Voraussetzung für die Entwicklung eines Ferienparks mit touristischer Ausrichtung, als sonstiges Sondergebiet „Freizeit- und Erlebnispark“.

1.4. Gesetzliche Grundlagen des Bebauungsplanes

Eine Fläche im Außenbereich soll einer ständigen Nutzung als sonstiges Sondergebiet für Freizeit und Erholung zugeführt werden. Die Gemeinde Passee besitzt einen rechtskräftigen Flächennutzungsplan der für den entsprechenden Bereich sowohl ein Sondergebiet als auch Grünflächen mit der Zweckbestimmung Haustierrassenpark darstellt. Entsprechend ist der Bebauungsplan nicht aus dem Flächennutzungsplan heraus entwickelt. Eine 1. Änderung ist jedoch mit Aufstellungsbeschluss vom 09.05.2019 und durch Auslegung des Vorentwurfs bereits im Verfahren.

Der Bebauungsplan wird als Vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 *Ferienpark Gutsanlage Tüzen* wurde am 07.04.2022 gefasst.

Das Bauleitplanverfahren wird durchgeführt aufgrund des §10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. S. 3634).

Es wird ein qualifizierter Bebauungsplan nach §30 Abs. 1 BauGB aufgestellt.

Es wurde eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt, um den Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung festzulegen. Mit der zweiten Stufe des Verfahrens wird eine Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und eine Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Es wurde eine Umweltprüfung durchgeführt und entsprechend der Umweltbericht erstellt.

1.5. Bestehende Nutzung des Plangebietes

Luftbild Quelle: www.gaia-mv.de vom 03.12.2024 bearbeitet ign Melzer Voigtländer Winter Lüttich Stadtplaner, Architekten & Ingenieure PartG-mbB

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes liegt im östlichen Teilbereich des Ortsteils Tüzen der Gemeinde Passee. Es umfasst nahezu vollständig das Areal des Gutshofes inklusive der Nebenanlagen und umgebenden Flächen. Ausgenommen von dem Geltungsbereich sind die Flurstücke 55/1 und 56/2 der Flur 1, Gemarkung Tüzen, da sich dies im privaten Eigentum befinden.

Die bestehenden Grundstücke waren Bestandteil des Haustierparks Tüzen und sind daher durch eine gründlandtypische Nutzung geprägt. Die vorhandenen hochbaulichen Anlagen, wie ehemaliges Gutshaus und Stallanlagen, weisen ebenfalls landwirtschaftstypische Nutzungen auf oder sind geprägt durch die ehemalige Nutzung als Freizeiteinrichtung.