Trinkwasser
Das Plangebiet wird durch den Zweckverband Wismar versorgt. Die Versorgung des Plangebietes erfolgt über die vorhandene Trinkwasserleitung.
Abwasser
Die vorhandene Kleinkläranlage wurde aufgrund geringeren Bedarfs auf eine Kapazität für 38 Einwohnergleichwerte reduziert. Im Rahmen der Umsetzung des Bebauungsplans ist der Neubau einer vollbiologischen Kläranlage auf dem eigenen Gelände geplant. Das Schmutzwasser aus dem Plangebiet wird in dieser privaten Kleinkläranlage entsorgt.
Regenwasser
Aufgrund der geringen Versiegelung des Plangebietes von unter 30% der Grundstücksfläche und der unversiegelten umgebenden freien Landschaft wird das unbelastete Regenwasser auf dem Grundstück versickert und somit dem natürlichen Wasserkreislauf wieder zugeführt.
Im Rahmen der Projektentwicklung zum Bebauungsplan Nr. 6 „Ferienpark Gutsanlage Tüzen“ wird beabsichtigt, den lokalen Wasserkreislauf durch eine natürliche Regenwasserbewirtschaftung zu erhalten. Dazu wurde durch ein Fachbüro ein Regenwasserhaushaltskonzept erarbeitet. Dieses basiert auf einschlägigen Rechtsgrundlagen und Normen wie dem Landeswassergesetz und den Empfehlungen der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA).
Die Planung der Regenwasserführung setzt sich dabei drei Prämissen. Erstens muss das Regenwasser lokal gespeichert werden, um den natürlichen Wasserbedarf langfristig zu decken. Zweitens soll der Wasserfluss minimiert werden, um Erosion und Bodenverlust zu verhindern, was die Bodenstabilität und die natürliche Landschaftsgestaltung erhalten sollen. Drittens ist es notwendig, Regenrückhalteräume in angemessenem Abstand zu Gebäuden zu planen, um die Langlebigkeit der Strukturen zu gewährleisten. Es wurden drei Zonen mit erhöhter Versiegelung identifiziert, die einen Überschuss an Regenwasser aufweisen. Technische Lösungen wie Muldenversickerung sollen dieses Wasser kontrolliert aufnehmen. Zusätzlich tragen natürliche Gegebenheiten wie Feuchtwiesen und vorhandene Gewässer zur natürlichen Wasserspeicherung bei und werden durch diese sogar wieder aufgewertet. Es bleibt offen, in welchem Umfang Flächen- oder Muldenversickerung genutzt werden, wobei zukünftige Planungen eine maximale Flächenversickerung zur Unterstützung der Feuchtwiesen vorsehen sollten. Insgesamt wird im Rahmen der Projektentwicklung das Ziel verfolgt, das lokal auftretende Regenwasser zum Schutz der Umwelt durch Stabilisierung der natürlichen Wasserkreisläufe und zur Sicherstellung der Wasserversorgung nutzen.
Elektrische Energie
Edis versorgt das Plangebiet mit elektrischer Energie. Das Gelände ist gut an das Versorgungsnetz angeschlossen. Die Stromversorgung erfolgt über eine Transformatorstation in Tüzen. Alle Gebäude im Plangebiet sind mit Strom versorgt.
Darüber hinaus ist eine umfassende Integration von Photovoltaikanlagen, um ökologisch und ökonomisch nachhaltigen Strom zu erzeugen, geplant. Hierzu sollen verfügbare Wand-, Dach- und versiegelte Freiflächen konsequent mit Solarpaneelen ausgestattet werden. Ein innovatives Beispiel hierfür ist der Einsatz von vertikalen Photovoltaikmodulen am Zaun auf der Südseite des Geländes, die nicht nur der Abgrenzung dienen, sondern aktiv Strom produzieren. Darüber hinaus wird der Park über ein Smart Grid verfügen, ein intelligentes Stromnetz, das die Verteilung und Speicherung von Energie effizient steuert. Dieses Netz ermöglicht den Gebäuden innerhalb des Areals, Energie auszutauschen und optimal zu nutzen. Die Wärme- und Kälteversorgung des Parks wird ebenfalls durch den vor Ort produzierten, erneuerbaren Strom gesichert. Diese Elektrifizierung erlaubt es uns zudem, zukünftig E-Wohnmobile und andere energieintensive Einrichtungen vollständig CO2-frei zu betreiben.
Gas
Eine zentrale Versorgung mit Gas ist im Ortsteil Tüzen nicht vorhanden.
Telekommunikation / Internet
Der Ortsteil Tüzen ist mit Telekommunikationsleitungen der Telekom ausgestattet. Seit 2021 verfügt das Gelände weiter über eine Glasfaseranbindung, die weitere Gebäude auf dem Areal mit Breitband-Internet versorgen kann.
Abfallbeseitigung
Der Siedlungsabfall der Gemeinde Passee wird entsprechend der Satzung des Landkreises Nordwestmecklenburg getrennt und der Wiederverwertung oder der Abfallbehandlung zugeführt. Die bei der Errichtung von Gebäuden anfallenden Bauabfälle sind sortenrein zu trennen. Unbelastete Bauabfälle sollen gemäß § 18 des (AbfalAIG M-V) einer stofflichen Verwertung zugeführt werden.